Absicherung von Pauschalreisen genehmigt

Garantie über 750 Mio. Euro
© Pixabay

EU-Wettbewerbshüter haben eine deutsche 750-Mio.-Euro-Garantie für den neuen Fonds zur Absicherung von Pauschalreisen genehmigt. Aus dem Fonds sollen Urlauberinnen und Urlauber entschädigt werden, wenn ihr Reiseveranstalter insolvent gegangen ist und Reisen abgesagt wurden. Laut Angaben der EU-Kommission sollen Reisen dann erstattet werden, wenn in dem Fonds nicht genügend Geld vorhanden ist. Der von Reiseveranstaltern finanzierte Reisesicherungsfonds soll ab dem 1. November bereitstehen. Bis Ende Dezember 2026 soll er mit rund 750 Mio. Euro gefüllt werden. Ein entsprechendes Gesetz hatte der Bundestag Mitte Juni verabschiedet.

Hintergrund der Regelung ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Staat einsprang. Bis Mitte November wurden 40 Mio. Euro an Thomas-Cook-Kunden ausgezahlt.  Der Fonds soll künftig Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren.

Damit löst er grundsätzlich die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab. Von der Pflicht, in den Reisesicherungsfonds einzuzahlen, werden nur kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter zehn Mio. Euro ausgenommen.

APA/red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner