Airbnb und Co sollen mehr Daten mit Behörden teilen

Städte und Gemeinden sollen sich besser auf Touristenankünfte vorbereiten können
© Unsplash

Eine neue Regelung der EU-Kommission sieht vor, dass Airbnb und andere Anbieter künftig mehr Auskunft über Nächtigungen geben müssen

Einem Gesetzesentwurf der EU-Kommission zufolge sollen Städte und Gemeinden künftig mehr Daten von Airbnb und anderen Anbietern bekommen, um besser auf Touristenmassen vorbereitet zu sein. Die Kurzzeitvermietungen machen inzwischen ein Viertel aller Touristenunterkünfte aus, sagte eine EU-Beamtin am Montag in Brüssel. Die Vermietungen durch Plattformen wie Booking.com oder Airbnb erschweren allerdings die Vorhersage, wie viele Touristen anreisen.

Zudem gebe es teils Beschwerden lokaler Behörden über zu viel Tourismus, so die EU-Kommission. In einzelnen Fällen waren europäische Städte bereits aktiv geworden – etwa in Amsterdam. Dort war im vergangenen Jahr eine Registrierungspflicht für Airbnb in Kraft getreten, um Massentourismus einzudämmen.

Durch die Neuerungen sollen sich so Städte und Gemeinden besser vorbereiten können. Gelingen soll es dadurch, dass mitgeteilt werden soll, wie viele Gäste wie lange bleiben. Mit den neuen Daten sollen so etwa Angebote wie Müllentsorgung, aber auch etwa Öffnungszeiten von Touristeninformationen oder Taktung der Abfallentsorgung besser geregelt werden können. Airbnb begrüßte in einer Stellungnahme das Vorhaben, entsprechende Regeln EU-weit zu vereinheitlichen.

Zusätzlich müssen Gastgeber ihre Unterkünfte bei den Behörden anmelden, was zur Sicherheit auch für Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen soll. Für Gäste erwartet die EU-Kommission keine Mehrkosten.

Die neuen Regeln sollen allerdings nicht nur für Online-Riesen wie Airbnb oder Booking.com gelten, sondern auch für kleinere Plattformen. Anbieter mit weniger als im Schnitt 2.500 Gastgeber pro Monat können unter gelockerte Regeln fallen. Wer sich nicht an die geplanten Vorgaben hält, soll von nationalen Behörden bestraft werden können. Ob das Geldstrafen oder andere Maßnahmen sind, liegt im Ermessen der jeweiligen EU-Staaten. Die neuen Elemente sollen auch zu einem nachhaltigeren Tourismus führen.

Nun müssen die EU-Staaten und das EU-Parlament über die Vorschläge beraten. Erst wenn beide Institutionen zustimmen, kann das Vorhaben zu geltendem Recht in der EU werden. Zudem ist eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen, um Wege zum Datenaustausch aufzubauen.

 

APA/ Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner