AUA entschädigt Kundin

Arbeiterkammer- Klage setzte sich durch
© Pixabay

Austrian Airlines (AUA) hat eine Kundin erst nach Klage der Arbeiterkammer (AK) entschädigt. Die Fluggesellschaft habe zunächst nur die Steuern und Gebühren in der Höhe von 138,66 Euro zurückerstattet jedoch nicht den vollen Betrag von über zweitausend Euro, obwohl zum Zeitpunkt des Fluges seitens US-Behörden das Einreiseverbot für Österreich in Kraft war. 

Die Kundin hatte im Februar 2020, vor dem Ausbruch der Pandemie, für sich und ihre Tochter Flugtickets nach New York gebucht. Laut der Arbeiterkammer sei sie schriftlich vom Vertrag zurückgetreten und forderte das Geld retour. Die Airline aber argumentierte damit, dass der Flug stattgefunden habe. Nachdem die AK Klage einreichte, bekamen Mutter und Tochter ihr Geld zurück.

APA/ Red.

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