AUA-Rettung: Verordnung macht Deal perfekt

Das staatliche Hilfspaket wird mit einer Standortgarantie verknüpft.
© Austrian Airlines/Florian Schmidt

Das Finanzministerium erlässt am Montag (20.7.) eine Verordnung, die die Gewährung von Zuschüssen für standortrelevante Unternehmen regeln soll. Damit wird die letzte rechtliche Voraussetzung für die Auszahlung der AUA-Hilfen geschaffen. Ziel ist es, einen Rahmen für die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen zu schaffen, teilte das Finanzministerium am 19.7. der APA mit.

“Mit dieser Verordnung hat die Republik die Formalkriterien für die AUA-Rettung abgeschlossen. Im Wesentlichen wird festgelegt, dass es Geld der Steuerzahler nur gegen eine Standortgarantie gibt. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass wir diese Verordnung noch für andere Szenarien brauchen, ist es gut für den unwahrscheinlichen Fall der Fälle gewappnet zu sein”, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Die Verordnung bildet vor allem die finanziellen Hilfen und Standortzusagen der Lufthansa-Tochter AUA ab. Auf ihrer Basis kann der Finanzminister Richtlinien zur Gewährung von finanziellen Maßnahmen gemäß dem ABBAG-Gesetz erlassen. Damit soll Unternehmen in der Coronakrise die Zahlungsfähigkeit erhalten bzw. Liquiditätsschwierigkeiten überbrückt werden.

Voraussetzung ist, dass standortrelevante Unternehmen durch die Ausbreitung von COVID-19 bestandsgefährdende Schäden erleiden. Mit der Umsetzung und Abwicklung dieser finanziellen Maßnahmen wird die neue COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes gemäß ABBAG-Gesetz beauftragt. Im Einzelfall ist zudem, wie auch bei der AUA, eine beihilfenrechtliche Genehmigung der EU-Kommission einzuholen.

Die Austrian Airlines (AUA) werden mit 600 Mio. Euro gerettet, wurde am 8. Juni verkündet. Je 150 Mio. Euro schießen die Republik Österreich und die Eigentümerin Lufthansa zu. Darüber hinaus gibt es einen 300 Mio. Euro schweren staatlich garantierten Bankkredit. Die AUA setzt auch ein hartes Sparpaket um.

APA/red

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