AUA verschärft die Maskenpflicht

Ab Montag nur FFP2-Masken erlaubt. Auch Flughafen Wien will sich der Regierung Verordnung anpassen.
© Austrian Airlines

Die Austrian Airlines (AUA) verschärft ihre Maskenpflicht. Ab Montag sind auf allen Flügen nur noch FFP2-Masken erlaubt, das gelte sowohl für die Crew als auch für die Passagiere, teilte die AUA am Freitag mit. Die Verschärfung erfolgt im Zuge der Ausweitung der Maskenpflicht in Österreich bis zum 3. Februar. Die AUA führt die FFP2-Pflicht allerdings “bis auf Weiteres” – also ohne ein genaues Enddatum – ein.

Neben einer FFP2-Maske sind auch höher klassifizierte Masken, wie beispielsweise FFP3 Masken ohne Ventil, erlaubt, so die AUA. Zudem gelten die Ausnahmen gemäß der neuen Verordnung: So dürften Fluggäste zwischen 6 und 14 Jahren und Schwangere mit normalem Mund-Nasen-Schutz reisen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Masken-Trage-Pflicht ausgenommen.

Weiters ist eine Befreiung von der Tragepflicht für Passagiere, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, mit einem ärztlichen Attest (auf einem AUA-Formblatt) sowie einem negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden als sein darf, möglich.

Die AUA legt ihren Passagieren damit strengere Vorschriften auf als die Konzern-Mutter Lufthansa, die am Freitag mitteilte, dass Fluggäste der deutschen Gruppe ab Anfang Februar auf den Flügen von und nach Deutschland eine medizinische Maske tragen müssen.

Erlaubt sei dann das Tragen einer OP-Maske oder einer FFP2-Maske beziehungsweise einer Maske mit dem Standard KN95/N95, nicht mehr gestattet seien dagegen Alltagsmasken. Laut dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) seien auch Gesichtsvisiere und andere Bedeckungen wie Schals ab Anfang Februar unzulässig. Auch die Lufthansa greift mit ihrer Verschärfung den Beschluss der deutschen Behörden von Anfang der Woche auf.

Am Flughafen Wien wird man sich ebenfalls an die ab Montag geltende neue Verordnung der Regierung anpassen, teilte ein Sprecher auf APA-Anfrage mit. Ab 25. Jänner gelte “in Flugzeugen und im öffentlich zugänglichen Bereich der Terminals” eine FFP2-Maskenpflicht sowie ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen. Erwerben könne man FFP2-Masken im Supermarkt in der Ankunftshalle.

 

APA/Red.

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