Auf Almen gelten neue Haftungsregeln

Die Bestimmung richtet sich an Landwirte hinsichtlich Tierhaltung, aber auch an Wanderer.
© Pixabay

Der Nationalrat hat neue Haftungsregelungen auf Almen festgelegt. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Bauern auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen müssen, aber es wird auch ausdrücklich auf die vorauszusetzende Eigenverantwortung der Wanderer hingewiesen.

Letztlich handelt es sich um eine Anlassgesetzgebung in Folge eines Urteils, das einem Tiroler Bauern hohe Geldsummen auferlegt wurde, nachdem eine Wanderin von einer Kuh getötet worden war. SPÖ, NEOS und JETZT halten die jetzige Lösung für misslungen. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim hätte etwa eine Versicherungslösung bevorzugt.

In den angeführten Verhaltensregeln werden Almbesucher angewiesen, den Kontakt mit Weidevieh zu vermeiden. Vor allem eine Begegnung von Mutterkühen und Hunden sollte vermieden werden. Hunde sind zudem an der kurzen Leine zu führen und bei einem absehbaren Angriff durch ein Weidetier sofort von der Leine zu lassen. Ebenfalls darf der Wanderweg nicht verlassen werden. Blockiert Weidevieh diesen, dann soll es mit möglichst großem Abstand umgangen werden. Zäune sind zu beachten und Tore zu schließen. Weisen Kühe Anzeichen von Unruhe – wie das Heben und Senken des Kopfes oder Scharren mit dem Hufen – auf, müsse die Weidefläche zügig verlassen werden.

APA/red

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