Kroatien öffnet teilweise die Grenze

Für Geschäftsreisende und ausländische Besitzer von Immobilien und Booten.
© Pixabay

Blick auf Split in Kroatien

Kroatien hat am Wochenende seine Grenze für EU-Bürger geöffnet, die aus geschäftlichem oder wirtschaftlichem Interesse sowie dringenden persönlichen Gründen in das Adrialand müssen. Die Einreise ist demnach auch ausländischen Besitzern von Immobilien und Booten gestattet, hieß es auf der offiziellen Internetseite der kroatischen Regierung mit Coronavirus-Informationen.

Die bisherige verpflichtende 14-tägige Selbstisolierung für Einreisende nach Kroatien wurde demnach abgeschafft. Die Betroffenen müssen sich aber an epidemiologische Maßnahmen halten, über die sie beim Grenzübergang informiert werden, hieß es. Unter anderen müssen sie ihren Kontakt zu anderen Personen auf das notwendige Minimum reduzieren und während ihres Aufenthalts in Kroatien regelmäßig ihre Körpertemperatur messen sowie ihren Gesundheitszustand beobachten.

EU-Bürger werden bei der Einreise mit Dokumenten beweisen müssen, dass sie eine Immobilie oder ein Boot in Kroatien besitzen oder geleast haben. Bei Geschäftsreisen werden sie beispielsweise eine Einladung zu einem Business-Treffen vorweisen müssen. Als persönlicher Grund gilt etwa die Teilnahme an einer Beerdigung. Auch dazu müssen Dokumente vorgelegt werden. Die Einreisenden werden der Polizei ihre Aufenthaltsadresse in Kroatien, ihre Telefonnummer sowie die Dauer des Aufenthalts angeben müssen, hieß es seitens der kroatischen Behörden.

Das Außenministerium in Wien bestätigte gegenüber der APA, dass die neuen Regelungen, die am Samstag in Zagreb auch bei einer Pressekonferenz verkündet worden waren, für Personen gelten, die aus wirtschaftlichem Interesse oder geschäftlichen Gründen nach Kroatien einreisen. Unklar blieb zunächst, inwiefern davon auch der Tourismus umfasst ist. Das soll in den nächsten Tagen mit den kroatischen Behörden geklärt werden. Das Außenministerium wies aber darauf hin, dass sich Rückkehrer nach Österreich weiterhin einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen oder einen negativen SARS-CoV-2-Test vorlegen müssen.

APA/red

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