WKÖ-Kraus-Winkler zu Verlustersatz

Weitere wichtige Forderung für Stadthotellerie umgesetzt: Neue Unterstützungsmaßnahme ab heute beantragbar.
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„Mit dem neuen Modell des Fixkostenzuschusses, in Form eines Verlustersatzes bis zu 3 Mio. Euro, wurde eine weitere wichtige Maßnahme aus dem geforderten Unterstützungspaket für die Hotellerie umgesetzt“, begrüßt Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den ab heute beantragbaren Fixkostenzuschuss. Zum schon bekannten Modell mit einer Deckelung bei 800.000 Euro kommt also nun ein weiteres Fördermodell hinzu. Betriebe können zwischen diesen Varianten wählen. Gerade für größere Betriebe – vor allem auch die durch die Coronakrise besonders schlimm getroffene Stadthotellerie -, die bei der 800.000-Euro-Fördergrenze anstehen, ist diese neue Variante ein existentiell wichtiger Schritt, kommentiert die Branchen-Sprecherin.

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Kraus-Winkler: „Wir sind froh, dass die Erfordernisse aus der Praxis, die wir in der WKÖ-Task-Force Stadthotellerie aufgegriffen haben, nun umgesetzt wurden. Mit den Zuschussmodellen, der Verlängerung der Steuerstundungen sowie dem neuen Ratenzahlungsmodell, der Verlängerung von Überbrückungskrediten und der Verlängerung der USt-Senkung hat die Bundesregierung wesentliche Bausteine gesetzt, um die Liquidität und damit das Überleben der Hotellerie-Branche sicherzustellen.“

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Um auf die Bedürfnisse der Betriebe angesichts der sich laufend ändernden Entwicklungen rund um die Corona-Krise bestmöglich einzugehen, schlägt Kraus-Winkler abschließend vor, die Treffsicherheit dieser Maßnahmen, je nach Fortgang der Wintersaison, rechtzeitig zu evaluieren und bei Bedarf nachzujustieren. (PWK634/ES)

17. 12. 2020 / gab
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