Deutsche Airlines kritisieren Kerosinsteuer

Nachteile in Deutschland werden befürchtet
© Pixabay

Deutsche Airlines befürchten Benachteiligung

Pläne für eine EU-weite Mindeststeuer für umweltschädliche Flugkraftstoffe treffen in der Luftfahrtbranche auf Kritik. Der deutsche Luftfahrtverband BDL befürchtet Nachteile in Deutschland. BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow zufolge hätte eine europäische Kerosinsteuer im internationalen Luftverkehr mit Drittstaaten massive Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Netzwerkfluggesellschaften und hiesigen Luftverkehrsdrehkreuze zur Folge. Kritik kam auch vom CDU-Wirtschaftsrat. „Eine EU-Kerosinsteuer wäre ein perfektes Konjunkturprogramm für die hochsubventionierten Airlines der Golfstaaten und des Bosporus“, hieß es.

EU-Energiesteuern derzeit überarbeitet

Die EU-Kommission überarbeitet derzeit die EU-Energiesteuern. Dies wird Teil eines Maßnahmenpakets, das sie am 14. Juli vorschlagen wird. Man wolle die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 senken. Laut Vorschlag würde ab 2023 ein EU-weiter Mindeststeuersatz auf Energieprodukte erhoben werden, die als Treibstoff für Flüge innerhalb der EU geliefert werden. Demnach würde die Mindeststeuer bei null beginnen und über zehn Jahre schrittweise steigen, bis der volle Steuersatz eingeführt werde. Angaben über den angestrebten Steuersatz enthält der Entwurf des Vorschlags nicht. Nachhaltige Kraftstoffe wie mit erneuerbarer Energie produzierter Wasserstoff und fortschrittliche Biokraftstoffe wären während dieses Zehn-Jahres-Zeitraums nicht betroffen.

Kerosinsteuer nicht „endzielbezogen“

BDL-Lobbyist von Randow sagte, dass ein solcher Schritt die Emissionen nicht reduzieren würde. Es werde lediglich dazu führen, dass Zubringerverkehre einseitig verteuert und an die Wettbewerber aus Dubai, Doha, Istanbul und London verschoben werden. Denn anders als etwa die Luftverkehrsteuer sei eine Kerosinsteuer nicht „endzielbezogen“ und lasse sich von allen nicht-europäischen Fluggesellschaften einfach umgehen. Zudem gäbe es keinen Zusammenhang zwischen Einnahmen aus der Kerosinsteuer und Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit im Luftverkehr.

Der BDL setzte sich für eine wirksame CO2-Bepreisung ein. Alle Maßnahmen müssten so austariert sein, dass sie Emissionen reduzierten und diese nicht nur zu Wettbewerbern im Ausland verlagerten. Mit dem Europäischen Emissionshandel, der internationalen Klimaschutzabgabe Corsia und der deutschen Luftverkehrsteuer werde CO2 im Luftverkehr bereits umfassend bepreist. Lufthansa-Chef Carsten Spohr zufolge würde für den Klimaschutz nichts gewonnen werden, wenn es Auflagen für europäische Airlines gebe, aber nicht für internationale Konkurrenten wie die Golf-Carrier.

Deutsche Unternehmen benachteiligt

Der CDU-Wirtschaftsrat befürchtet, dass gerade deutsche Unternehmen stärker von einer Kerosinsteuer betroffen wären als deren innereuropäischen Wettbewerber. Man spricht von einer Doppelbelastung aufgrund der bereits seit Jahren erhobenen Luftverkehrssteuer. Die deutsche Regierung müsse hier ein klares Veto in Brüssel einlegen, hieß es seitens des CDU-Wirtschaftsrates.

Auf politischer Ebene könnte sich die Einführung der Vorschläge ohnehin schwierig gestalten. Für eine Änderung der EU-Steuersätze müssen alle 27 EU-Länder zustimmen. Damit hat jeder Staat faktisch ein Veto-Recht. Grundlage für die Abgaben wären Energiegehalt und Umweltverträglichkeit eines Treibstoffs. Dies führe dazu, dass umweltschädliche Treibstoffe versteuert werden. Ziel ist es, die Fluggesellschaften zu ermutigen, auf nachhaltige Kraftstoffe wie E-Kerosin umzusteigen. Diese sind aber noch sehr teuer. Zudem machen sie nur weniger als ein Prozent des europäischen Treibstoffverbrauchs aus.

APA/red

 

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner