Doch keine Staatshilfen für Condor

Beschluss der Kommission aufgrund unzureichender Begründung nichtig
© Pixabay

Die EU-Kommission hat nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union Fehler bei der Genehmigung der Corona-Hilfskredite für den Ferienflieger Condor gemacht. Laut dem EU-Gericht wäre der Beschluss der Kommission aufgrund unzureichender Begründung nichtig. Im vergangenen Jahr hatte der deutsche Staat Condor mit 550 Millionen Euro Krediten gestützt. Dagegen hatte der Billigflieger Ryanair aus Irland geklagt. Die Richter setzten wie schon bei anderen Fällen die Wirkung der Nichtigerklärung zugleich aus, sodass die EU-Behörde einen neuen Beschluss erlassen kann. Somit hat das Urteil praktisch gesehen zunächst noch keine Folgen. 

Europas größte Billigairline Ryanair hat insgesamt 16 Klagen gegen staatliche Hilfen für Konkurrenten bei dem Luxemburger Gericht erhoben. Unter anderem gegen die Milliardenhilfen für die AUA-Mutter Lufthansa. Klagen gegen die EU-Genehmigung von Staatsgeldern für die skandinavische SAS, Finnair und Air France sowie den Corona-Hilfsfonds Spaniens für Unternehmen hatte das EU-Gericht abgewiesen. In den Fällen der niederländischen Fluggesellschaft KLM und der portugiesischen TAP setzte sich Ryanair durch. Hier kann die Behörde aber auch nachbessern. 

APA/red

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