Ein Jahr Gültigkeit von Reisegutscheinen

EU-Kommission will so Kunden ermutigen, nicht auf einer Rückzahlung zu bestehen.
© Pixabay

Gutscheine sollen der Reisebüro-Branche helfen

Die EU-Kommission will Insidern zufolge erreichen, dass Gutscheine für wegen des Coronavirus abgesagte Reisen mindestens ein Jahr lang gültig sind. Einen entsprechenden Vorschlag wolle die Kommission den EU-Staats- und Regierungschefs am Mittwoch (13.5.) unterbreiten, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Montag (11.5.) aus EU-Kreisen. 

Demnach sollen Fluggesellschaften und Reiseveranstalter in ihren Gutscheinen den Kunden die gleichen Flug- und Reisebedingungen anbieten wie in der ursprünglichen Buchung. Wer einen solchen Gutschein letztlich doch nicht nutzen wolle, solle das Recht auf vollständige Rückzahlung haben. Dies solle bis zu zwölf Monate lang nach Ausstellung des Gutscheins möglich sein.

Die EU-Kommission will den Insidern zufolge, die Mitgliedsstaaten auffordern, solche Gutscheine zu garantieren. So sollten die Kunden ermutigt werden, nicht auf einer Rückzahlung zu bestehen, heißt es in einem Papier, das Reuters vorlag.

Der Vorschlag der Kommission ist als eine Empfehlung für die 27 Mitgliedsstaaten und die europäischen Reiseunternehmen gedacht, nicht als zu befolgendes Gesetz. Der durch die Coronavirus-Pandemie besonders schwer belasteten Reisebranche soll unter die Arme gegriffen werden. Viele Fluggesellschaften kämpfen um ihre finanzielle Existenz. So verhandelt zum Beispiel die Lufthansa nach eigenen Angaben mit dem Bund über ein Hilfspaket von neun Milliarden Euro.

APA/red

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