EU-Kommission erlaubt Staatshilfe der Lufthansa

Ryanair zieht deswegen vor das Gericht der Europäischen Union.
© Lufthansa Group

Lufthansa-Maschinen

Die EU-Kommission hat die direkten Staatshilfen der deutschen Bundesregierung über 6 Mrd. Euro für die AUA-Muttergesellschaft Lufthansa genehmigt. Die stellvertretende EU-Kommissionspräsidentin Margrethe Vestager erklärte am Donnerstag, dieser beträchtliche Betrag werde der Airline helfen, die aktuelle Coronaviruskrise zu überstehen, die den Luftfahrtsektor besonders hart getroffen habe.

Es gebe jedoch die Auflage, dass der Staat “ausreichend vergütet” werde. Zudem gebe es „weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen“. Insbesondere habe sich Lufthansa verpflichtet, Start- und Landerechte (Slots) an ihren Drehkreuzflughäfen Frankfurt und München zur Verfügung zu stellen, „wo Lufthansa über beträchtliche Marktmacht verfügt“.

Das gesamte Rettungspaket umfasst 9 Mrd. Euro. Im Einzelnen vorgesehen sind 5,7 Mrd. Euro stille Einlagen des Staates, ein Aktienpaket für rund 300 Mio. Euro sowie bis zu 3 Mrd. Euro Kredit von der deutschen staatlichen Förderbank KfW.

Ryanair klagt

Europas größter Billigflieger Ryanair zieht wegen der Lufthansa-Staatshilfen vor das Gericht der Europäischen Union. “Dies ist ein spektakulärer Fall, in dem ein reicher EU-Mitgliedstaat die EU-Verträge zum Nutzen seiner nationalen Industrie und zum Nachteil ärmerer Länder ignoriert”, teilte Ryanair-Chef Michael O”Leary am Donnerstag in Dublin mit.

Unter dem Vorwand der Coronakrise gewähre Berlin der Lufthansa ein Rettungspaket in Höhe von neun Milliarden Euro. Dies sei ein “klarer Bruch” der Wettbewerbsregeln, sagte O’Leary weiter. Kleinere Konkurrenten würden damit vom Markt gedrängt.

Der Chef der Laudamotion-Mutter Ryanair rief die EU-Kommission auf, zu ihren Prinzipien zu stehen und fair zu sein. “Wenn nicht, wird der Binnenmarkt, den die EU erfolgreich aufgebaut hat, zusammenbrechen, und die europäischen Verbraucher und Steuerzahler zahlen den Preis.” Die Genehmigung des Rettungspakets der Lufthansa durch die Kommission sei ein “Verrat” an den Grundprinzipien des EU-Rechts. “Wir haben keine andere Wahl, als uns an das EU-Gericht zu wenden”, betonte O’Leary.

APA/red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner