Florida- Klage gegen CDC

Kreuzfahrt- Beschränkung aufgehoben
© Pixabay

Das US- Bundesgericht in Florida hat in einer einstweiligen Anordnung die Kreuzfahrt- Beschränkungen der US- Gesundheitsbehörde CDC für unzulässig erklärt. Die „Conditional Sailing Order“ der CDC in Florida ist nur noch bis zum 18.Juli bindend. Mit dieser einstweiligen Anordnung folgt der Richter der Argumentation des Bundesstaates Florida, welcher gegen die CDC- Vorschriften geklagt hatte.

Das Hauptverfahren soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Die einstweilige Anordnung gilt zudem für den Bundesstaat Florida. Das heißt es betrifft Kreuzfahrtschiff- Abfahrten von Häfen wie Miami, Fort Lauderdale und Port Canaveral. 

Der CDC hat nun bis zum 2.7 Zeit, dem Richter „eine enger gefasste Verfügung vorzulegen, die es Kreuzfahrten erlaubt, wieder zufahren und die sich innerhalb der Legitimitätsgrenze der CDC bewegt“. Darüber hinaus verlangt der Richter auch eine ausführliche Begründung der Maßnahmen mit wissenschaftlichen Fakten und Datenmaterial, auf der diese wirtschaftlichen Erkenntnisse basieren. 

Wenn am 18.Juli keine neuen CDC- Regeln vorliegen, die den Vorgaben des Gerichts entsprechen, wird aus der bindenden Conditional Sailing Order eine „Erwägung“, „Empfehlung“ oder „Richtlinie“. 

PA/ Red.

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