Fristverlängerung für Kunst- & Kulturförderung

Anträge für Sonderförderungen bis Mitte September möglich
©Canis Records

Bezugsberechtigt vom Tonstudio über den Buchverlag bishin zum künstlerisch Selbstständigen

Künstlerisch tätige Einzelpersonen sowie Kultureinrichtungen haben nunmehr bis 15. September 2021 die Möglichkeit auf ein Förderungsansuchen. Die Förderungsbeträge, deren Einreichungsfrist ursprünglich mit 31. August 2021 geendet hätte, belaufen sich auf bis zu 50.000 Euro pro antragstellerin respektive Antragsteller. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport hat eine gezielte „Sonderförderung zur Struktursicherung in Kunst und Kultur“ mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro initiiert.

Monetäre Pandemie-Spritze

Trotz eines kulturell lebendigen und vielfältigen Kultursommers zeigen sich in einigen speziellen Fällen erhebliche Folgewirkungen der Pandemie, die insbesondere bei Einzelpersonen und kleinen bis mittleren Kulturbetrieben existentielle Herausforderungen darstellen. Die Sonderförderung soll eine nachhaltige Sicherung der Strukturen in Kunst und Kultur und die Wiederaufnahme der kulturellen Tätigkeiten gewährleisten. Möglich sind bis zu 50.000 Euro pro antragstellender Kultureinrichtung oder künstlerisch tätiger Einzelperson, die sich aufgrund der Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Für viele eine dankbare Gelegenheit angesichts der Tatsache, dass selbst legitimierte Inanspruchnahmen von Hilfsangeboten der Regierung in manchen Fällen nicht ausreichend waren. APA/RED./CH

Weitere Informationen dazu unter: https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/struktursicherung.html

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