Gesundheitsministerium nimmt Portugal ins Visier

Mögliche Einstufung als Virusvariantengebiet
© Pixabay

Die steigenden Corona-Infektionszahlen in Portugal und Russland könnten wie in Deutschland auch in Österreich zu einer Einstufung als Virusvariantengebiet führen. Laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums wären die epidemiologischen Kennzahlen in Portugal zwar aktuell nicht besorgniserregend, doch man könne einen steigenden Trend beobachten. Daher bleibe die Entwicklung in Portugal unter genauer Beobachtung. Vor allem die Delta-Variante bereite der Behörde Sorgen.

Auch die Entwicklung in Russland solle dem Sprecher zufolge unter Beobachtung bleiben. Russland liege mit einer 14-Tages-Inzidenz von 130 deutlich über dem Schwellenwert von 75 laut EU-Ratsempfehlung für Drittstaaten. Auch hier sei ein steigender Trend zu beobachten, der mit der Ausbreitung der Delta-Variante in Zusammenhang gebracht werden könne.

Für Deutschland Virusvariantengebiet

Die deutsche Regierung hat Portugal und Russland vergangenen Freitag zu Virusvariantengebieten erklärt. Die Einstufung, die ein weitreichendes Beförderungsverbot und strikte Quarantäneregeln für Einreisende zur Folge hat, trat in der Nacht auf Dienstag in Kraft. Dafür erntete Deutschland Kritik von der EU-Kommission. Diese teilte am Dienstag mit, dass Länder durchaus Quarantäne und Testpflicht vorschreiben können, aber Reiseverbote nicht vorgesehen seien.

Der Sprecher sagte, dass sich das österreichische Gesundheitsministerium am deutschen Robert-Koch-Institut orientiere. Das bedeute aber keine automatische Übernahme einer Einschätzung. Die Einstufung als Virusvariantengebiet habe außerdem eine gewisse Vorlaufzeit. Offiziellen Angaben der portugiesischen Behörden zufolge ist die Delta-Variante bereits seit Freitag bei den Neuinfektionen dominierend, insbesondere im Großraum Lissabon.

„Staat der Anlage A“

Aktuell gilt Portugal für Österreich als „Staat der Anlage A“. Das bedeutet, dass bei der Einreise nach Österreich ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel verpflichtend ist. Ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impf- oder Genesungszertifikat müssen vorgewiesen werden. Fehlt eines dieser Dokumente, ist innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise ein Test durchzuführen. Außerdem muss das Einreiseformular „Pre-Travel-Clearance“ vorher ausgefüllt werden.

Für Russland-Reisende gilt ab 1. Juli ebenfalls, dass bei der Einreise in Österreich ein 3-G-Nachweis vorzulegen ist. Zudem besteht Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten für regelmäßige Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Personen, die vollimmunisiert sind, entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis die Registrierungs- und Quarantänepflicht.

APA/red

 

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