Grüner Pass: Koalition und SPÖ offenbar einig

Koalition und SPÖ haben sich offenbar auf eine Gesetzesvorlage zum Grünen Pass verständigt.
© ÖHV

Die Gesetzesänderung bildet die rechtliche Basis dafür, dass elektronisch ein Nachweis für Impfung, Genesung oder Testung erbracht werden kann

Der stellvertretende SP-Klubchef Jörg Leichtfried verkündete jedenfalls Dienstagmittag gegenüber der APA erfreut, dass es seiner Partei gelungen sei, die in der Begutachtung kritisierten Passagen herauszuverhandeln. Es gebe eine gute Chance auf Zustimmung. Beschlossen werden soll die Novelle am Mittwoch im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrats.

Die Gesetzesänderung bildet die rechtliche Basis dafür, dass elektronisch ein Nachweis für Impfung, Genesung oder Testung erbracht werden kann. Zwar könnte die Koalition sie mit ihrer Mehrheit im Nationalrat beschließen, doch wäre ohne Zustimmung der SPÖ eine Verzögerung um bis zu acht Wochen durch den Bundesrat so gut wie fix. Die Länderkammer berät die Vorlage am Donnerstag.

Kein “Superdaten-Register”

Auf ihre Fahnen heftet sich die SPÖ verhindert zu haben, dass der Grüne Pass zum “Superdaten-Register” wird. So wird der besonders heftig kritisierte Paragraf gestrichen, über den auch sensible Daten zum Erwerbsleben, Einkommen, Bildungsweg und Krankenständen verknüpft werden hätten können.

Auch hätten laut SPÖ Bewegungsprofile erstellt werden können, wäre es bei den ursprünglichen Plänen geblieben. Nun sei sicher gestellt, dass die Überprüfung der Gültigkeit der Nachweise nur “offline” erfolgen kann, also ohne zentrale Speicherung im Hintergrund. Zudem muss jeder Zugriff protokolliert werden. Dabei kann der Bürger auch nachsehen, wann Einsicht genommen wurde.

Sicher gestellt wurde gemäß Leichtfried, dass der Grüne Pass auch mit den einschlägigen EU-Plänen zusammenpasst. Es würden nun die selben Datenkategorien verwendet, womit gesichert sein sollte, dass die Österreicher mit dem elektronischen Dokument in Europa reisen werden können. Nachgeschärft worden sein dürfte auch beim Service. Sollte eine Impfung im Grünen Pass nicht ordentlich abgespeichert sein, hat man Anspruch darauf, dass dies innerhalb von fünf Tagen geschieht.

Derzeit ist der Entwurf in der Endausarbeitung, liegt also noch nicht vor. Ein Scheitern ist freilich mittlerweile so gut wie ausgeschlossen.

APA/red

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