Gut versichert in den Urlaub

Durch Corona haben Versicherungen massiv an Bedeutung gewonnen.
© Regine Hendrich

Eines ist klar: Eine Reise kann man immer stornieren. Allerdings hat der Veranstalter das Recht, eine Entschädigung – also Stornokosten – dafür zu verlangen. Versicherungen entschärfen diese möglichen Kosten und decken viele Eventualitäten ab. Eine Reisestornoversicherung etwa tritt in Kraft, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Das ist aus medizinischen Gründen möglich. Aber Achtung: Epidemien oder Pandemien sowie Naturkatastrophen und Ereignisse Höherer Gewalt sind nicht versichert! Das bedeutet, dass Reiseversicherungen – seit die WHO Covid-19 als Pandemie einstuft hat – keine Leistungen erbringen müssen, falls sie im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen. Die Folge: Möchte man Reisen in Gebiete mit Reisewarnung machen, dann kann man meistens gar keine Reiseversicherung mehr abschließen.

Aber was passiert, wenn man am Urlaubsort an Covid-19 erkrankt? Muss man dann mit hohen Kosten rechnen, falls man Arztbesuche oder sogar einen Krankenhausaufenthalt benötigt?

 

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