Kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit

Geld zurück bei Maskenpflicht
© Pixabay

Ein Amtsgericht in Düsseldorf hat entschieden, dass Urlauber zum kostenfreien Reiserücktritt berechtigt sind, wenn im Urlaubsort in geschlossenen Räumen und in der Öffentlichkeit Maskenpflicht besteht.Dies gelte vor allem, wenn es sich bei der Reisedestination um einen Ort mit Temperaturen von rund 30 Grad Celsius oder generell einem Strandurlaub handle. 

Das Urteil wurde gesprochen, nachdem ein deutscher Familienvater geklagt hatte, der 2020 eine Mallorca- Reise stornieren wollte, nachdem die Insel eine allgemeine Maskenpflicht eingeführt hatte. Der Mann hatte den Urlaub gebucht, als eine derartige Tragepflicht noch nicht verordnet war.

PA/ Red.

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