Laudamotion: Check-in-Gebühr zurückholen!

AK bekämpft erfolgreich unzulässige Airline-Klauseln
© Pixabay

Absturz-Prozess für Flugunternehmen

In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Laudamotion finden sich 37 Klauseln, die nun seitens der Arbeiterkammer beanstandet wurden. Mit Erfolg! 32 davon wurden von den Gerichten als unzulässig erklärt. Intransparente, teils unverständliche Formulierungen, unzulässige Fristen, pauschale respektive kaskadenartige Verweise. Weitere nebulöse Bestimmungen betreffen Regelungen zu Buchungen, Buchungsgebühren und Zahlungsvorgängen, Haftungsbeschränkungen bezüglich Gepäck und Personenschäden sowie eine unzulässige Preisänderungsklausel, wonach sich Änderungen der Reisedaten oder -route auf den zu bezahlenden Flugpreis auswirken können.

Turbulenzen für das Ansehen

Ebenfalls unerlaubt: Flugpassagieren wurde für die Geltendmachung ihrer Ansprüche ein “Laudamotion-Procedere” aufgezwungen. Sie mussten ihre Ansprüche selbst geltend machen und durften keine Dritten dafür „einspannen“. Zudem mussten sie Laudamotion eine Frist von 28 Tagen gewähren. Die Airline behielt sich vor, Ansprüche nicht zu bearbeiten, bei denen diese “Regeln” nicht eingehalten wurden. Der kostenlose Online-Check-in funktioniert auch oftmals nicht. Reisende müssen daher am Flughafen einchecken und dann eine Gebühr entrichten.

Ebenfalls von den Gerichten als unzulässig erklärt, wurde die 20 Euro-Gebühr-Klausel fürs Neuausstellen der Bordkarte, wenn man diese nicht bei sich hat. Auch eine Klausel, wonach Passagiere für die Rückerstattung der Steuern (etwa bei Nichtantritt des Fluges) auch dann ein Extra-Entgelt zahlen müssen, wenn der Flug von der Fluglinie selbst abgesagt wurde. Keine sachliche Rechtfertigung gibt es zudem für die gravierende Fristverkürzung, die für die Rückerstattung der bezahlten staatlichen Steuern bei Nichtantritt der Reise nur einen Monat vorsieht.

Check-in-Gebührenrückerstattung!

Passagiere mussten für den Check-in am Flughafen eine Gebühr von 55 Euro pro Flug und Person begleichen. Fakt ist aber, dass eine Check-in-Gebühr nicht verlangt werden darf, wenn auf eine solche während der Buchung nicht klar hingewiesen wird. Konsumentinnen und Konsumenten können sie sich jetzt daher mit dem AK Musterbrief (frei zum Download) zurückholen. „Das Urteil hat Auswirkungen auf die Branche, gilt derzeit aber nur für Laudamotion – Verfahren gegen Ryanair und WizzAir laufen noch“, so AK Expertin Gabriele Zgubic. APA/RED./CH

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