Ferien zwischen Viren, Strand und Scharfschützen

Kaum verständlich, aber wahr: Manche stehen auf Urlaub in den Konfliktregionen dieser Welt.
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Die bei Europäern beliebte Insel Phuket in Thailand war in der Vergangenheit immer wieder von Reisewarnungen betroffen

Die oberste Autorität, wenn es um die Bewertung der Sicherheit in einem (Urlaubs-) Land geht, ist das Bundesministerium für Äußeres. Hier laufen die Informationsfäden aus aller Welt zusammen, werden analysiert und – im Anlassfall – werden Reisewarnungen für bestimmte Staaten oder Gebiete ausgesprochen. Dafür wurden sechs Sicherheitsstufen geschaffen, von der Unbedenklichkeit (Stufe 1) bis zur Reisewarnung für ein gesamtes Land, in dem z.B. Bürgerkrieg herrscht oder extreme Naturkatastrophen stattgefunden haben (Stufe 6, siehe Kasten).

Gerade die Krise um das Coronavirus zeigt, wie wichtig ständig aktualisierte Reiseinformationen sind. Laufend informierte das Außenministerium über neue Gebiete, in denen Infektionen bestätigt wurden oder andere Risiken drohen. „Wir sprechen Reisewarnungen nur in besonderen Krisensituationen aus“, erklärt Johannes Strasser, stellvertretender Pressesprecher des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. „Unsere Botschaften beobachten die Sicherheitssituation in einem Land regelmäßig. Das passiert konstant und nicht bloß beim Auftreten eines Einzelereignisses. Das geschieht im Verbund mit den Botschaften anderer Länder und es gibt Kooperationen auf Konsular-Basis. Zusätzlich werden vorliegende Informationen aus den Medien bewertet. Mit den Ergebnissen aus der konstanten Beobachtung, aus dem Netzwerk von Botschaften und anderen Ministerien und Attachés, die vor Ort sind, wird eine Situation zuerst besprochen, danach analysiert und letztlich eine Entscheidung getroffen.“

Drastisches Mittel Reisewarnung

Das Aussprechen einer Reisewarnung ist ein drastisches Instrument, um auf akute Gefahren aufmerksam zu machen und davon abzuraten, bestimmte Regionen zu besuchen. Liegen alle relevanten Informationen vor, wie z.B. Empfehlungen von Botschaften in betroffenen Ländern, prüft u.a. das Bürgerservice des Außenministeriums die Unterlagen und eine finale Entscheidung wird getroffen. „Grundsätzlich muss man aber festhalten, dass jeder einzelne Reisende auch abseits einer Reisewarnung selbst dafür verantwortlich ist, wohin er fährt“, unterstreicht Strasser. „Wenn wir eine
partielle Reisewarnung herausgeben, warnen wir davor, ein betroffenes Gebiet aufzusuchen. Österreicher, die sich dort aufhalten, sollten die Region verlassen und werden dann dringend ersucht, sich mit der Botschaft in Verbindung zu setzen.

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