Maskenpflicht an Wiens belebten Plätzen

Bereits ab Donnerstag gibt es an belebten Plätzen der Wiener Innenstadt eine FFP2-Maskenpflicht.
© Pixabay

Geht es nach der Stadtregierung, sollen FFP2-Masken auch in Freien getragen werden

Davon betroffen sind der Donaukanal, der Schweden- und der Stephansplatz, der Karlsplatz mit dem anschließenden Resselpark sowie der Maria-Theresien-Platz zwischen Kunst- und Naturhistorischem Museum. Ob es bei diesen Plätzen bleibt, ist noch nicht sicher. Auch andere Plätze könnten zu dieser Liste noch hinzukommen. Diese Regelung der Gemeinde Wien soll bis zum 10. April anhalten. Bürgermeister Ludwig (SPÖ) appelliert an die Wiener die Situation ernst zu nehmen. Um die Situation an den Spitälern zu verbessern plant die Stadtregierung eine Änderung des Krankenanstaltengesetzes. Dies soll zum einen mehr Platz und anderen einen flexibleren Einsatz des Personals ermöglichen. Außerdem ist Ludwig davon überzeugt davon, dass sich auch andere Bundesländer an der verlängerten „Oster-Ruhe“ Wiens ein Beispiel nehmen werden. Bis Freitag beschließen das Burgenland und Niederösterreich, ob man ebenfalls eine Verlängerung in Betracht ziehe.

Keine Maske in Innenräumen, keine Zutrittstest für den Handel

Was in der Osterzeit allerdings nicht eintreten wird, ist eine Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf Innenräume. Davon wäre besonders die Arbeitswelt betroffen gewesen. Doch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben sich quergelegt. Momentan verhandelt das Gesundheitsministerium deswegen mit den Sozialpartnern. Ebenfalls werden die Zutrittstests im Handel vorerst nicht in Kraft treten.

 

APA/red

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