Nächste Runde des skrupellosen Ryanair-Spiels

Liebhart von der vida: „Ryanair-Konzern tritt weiter geltendes Recht mit Füßen“
© Pixabay

Die Konditionen an den neuen Dienstorten von Wiener Ryanair-Mitarbeitern sind unbekannt

Die Website Aviation.Direct berichtet, dass der Konzern Ryanair bei Tochter-Airline BUZZ mit selbstständig tätigen Piloten agiert und diese über Osteuropa beziehungsweise der Slowakei den Markt in Westeuropa bedienen. „Dazu muss man wissen, dass die Ryanair-Basis am Flughafen Wien an die polnische BUZZ übergeben wurde. Das heißt, selbstständige Piloten könnten demnächst auch vom Flughafen Wien aus starten und landen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es aber ein sehr schmaler Grat, einen Piloten in Österreich bei einer Airline selbstständig tätig sein zu lassen. Bei einer Linien-Airline sehen wir es als nahezu ausgeschlossen an, dass dies rechtlich korrekt durchgeführt werden kann. Man müsste den Piloten eine große Autonomie zukommen lassen, die eigentlich aufgrund der strikten Safety Procedures in einer Airline im Linienverkehr nicht gegeben sein kann“, sagt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt der Gewerkschaft vida. Selbst nach der Auslegung der WKÖ sei es in der Praxis kaum möglich, selbstständig tätige Piloten bei einer Airline im Linienverkehr einzusetzen. „Einmal mehr sind die zuständigen Behörden gefordert, die dubiosen Vorgänge bei BUZZ, ein Unternehmen des Ryanair-Konzerns, zu überprüfen. Im konkreten Fall muss geprüft werden, ob eine Sozialversicherungspflicht vorliegt und ob die Beiträge korrekt abgeführt wurden“, so Liebhart weiter. Seit 1. Jänner 2020 ist das Ministerium von Finanzminister Blümel dafür zuständig.

Zu Dienstorten außerhalb Österreichs gezwungen

„Wir haben derzeit vermehrt Anfragen von besorgten bei Ryanair beschäftigten vida-Mitgliedern, wie es mit ihren Arbeitsplätzen weitergeht. Kabinen- und Cockpit-Personal werden derzeit neue Dienstorte außerhalb Österreichs, zum Beispiel in Dublin oder Griechenland, angeboten“, erklärt Liebhart. Die Konditionen an den neuen Dienstorten sind unbekannt, in manchen Fällen wird vor Dienstantritt am neuen Dienstort die Zustimmung zu unbezahltem Urlaub eingefordert.

Monatslöhne unter 500 Euro

Im Zuge dieser Beratungen wurden der Gewerkschaft vida Lohnzettel vorgelegt, die auf Lohn- und Sozialdumping hinweisen und gültige Kollektivverträge missachten. Insbesondere betrifft das das Unternehmen Crew Link, das Personal an Laudamotion und Ryanair überlässt und zum Ryanair-Konzern gehört. Auf dieses Unternehmen findet der Kollektivvertrag des Handwerks und Gewerbes Anwendung. „Teilweise wurden jedoch Monatsgehälter unter 500 Euro ausbezahlt. Dies widerspricht eindeutig dem anzuwendenden Kollektivvertrag“, betont Liebhart und fordert den Finanzminister auch hier auf, tätig zu werden. Die einzelnen Mitarbeiter seien aufgrund der kranken Unternehmenskultur des Ryanair-Konzerns dermaßen eingeschüchtert, sodass die Angst vor Konsequenzen ein Einklagen vor Gericht verunmöglicht. „Wir fordern das Finanzministerium auf, bei Crew Link eine Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge einzuleiten. Sollte diese Prüfung deutliche Vergehen des Ryanair-Konzerns in Österreich zu Tage bringen, fordern wir überdies, dass der maximale Strafrahmen ausgenutzt wird.“

Kontrollmöglichkeiten an ihren Grenzen

Es zeige sich ein weiteres Mal, dass die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Kontrollmöglichkeiten in der Luftfahrt an ihre Grenzen stoßen. Seriöse Airlines seien dem Wettbewerbsdruck von Airlines ohne moralischen Grundwerten hoffnungslos ausgeliefert. „Wir fordern von der nationalen und europäischen Gesetzgebung umgehende Verbesserungen und eine stärkere Regulierung ein. Dem von Managementseite skizzierten ‚Blutbad am Flughafen Wien‘ dürfen nicht die seriösen Airlines, die sich an die österreichische Gesetzgebung und moralischen Grundwerte halten, zum Opfer fallen“, schließt vida-Gewerkschafter Liebhart.

APA/red

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