Neuer Corona- Entschädigungs- Schutzschirm

Entschädigung für deutsche Reisebranche
© Pixabay

Die Reisewirtschaft DRV teilte unter Berufung auf das Bundeswirtschaftsministerium mit, dass  ein neuer „Corona- Entschädigungs- Schutzschirm“ den größere mittelständische Unternehmen der Reisewirtschaft über die corona- bedingten Verluste helfen soll. Diese zusätzliche Hilfe sollen Unternehmen anfordern können, die aufgrund ihrer Größe an die beihilferechtliche Obergrenze von zwölf Millionen Euro stoßen. Dabei basiert das System auf eine Schadensausgleichregelung im EU- Recht. 

Laut der Schadensausgleichregelung sind Entschädigungen an Unternehmen zu zahlen, die von staatlich angeordneten Schließungen betroffen waren. Damit falle auch die Reisewirtschaft unter diese neue Säule der wirtschaftlichen Unterstützung, so heißt es seitens der DRV. Diese sei aufgrund der Corona- bedingten Reisewarnungen belastet gewesen, da Reisebüros und Reiseveranstalter faktisch keine Reisen verkaufen konnten, auch wenn sie grundsätzlich nicht geschlossen waren.

Diese Entschädigungsregelung unterstützt unter anderem verbundene Unternehmen, die nur einen gemeinsamen Förderantrag stellen können und damit deutlich geringere Hilfen erhalten. 

PA/ Red.

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