Die neuen Reise-Bestimmungen

Ein Überblick über die Regelungen, die für Österreicher gelten.
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Im Folgenden ein Überblick über die Bestimmungen in der Coronakrise, die für Österreicher bei Reisen in andere europäische Länder gelten. Grob lassen sich drei Kategorien unterscheiden:

1. Die Einreise ist ohne Auflagen möglich. 2. Man muss gewisse Auflagen erfüllen, etwa einen negativen Corona-Test vorweisen oder muss eine bestimmte Zeit in Quarantäne. 3. Die Einreise ist nur möglich, wenn man zu einer bestimmten, eng begrenzten Personengruppe gehört. Manchmal ist es der Fall, dass Auflagen nur für bestimmte Bundesländer und nicht für ganz Österreich gelten.

Außerdem bedeutet eine freie Einreise in ein anderes Land nicht automatisch, dass Reisen so einfach möglich ist. Denn auch Österreich hat für mehrere Länder und Regionen Reisewarnungen (Stufen 5 und 6 des Außenministeriums) und Auflagen bei der Rückeinreise nach Österreich erlassen. In diesem Fall muss ein Gesundheitszeugnis (mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist) mitgeführt werden. Alternativ kann man sich in eine zehntägige (Heim-)Quarantäne begeben, muss aber auch dann innerhalb von 48 Stunden verpflichtend einen PCR-Test veranlassen – und zwar auf eigene Kosten. Ein negatives Testergebnis beendet die Quarantäne.

Zwischen Mitte Dezember und 10. Jänner sind zusätzlich verschärfte Einreisebestimmungen geplant. Personen, die aus einem Risikogebiet nach Österreich einreisen, müssen zehn Tage in Quarantäne gehen. Freitesten ist erst nach fünf Tagen mittels PCR-Test möglich. Als Risikogebiete gelten alle Länder, deren 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona-Fälle höher als 100 ist, aktuell gehören alle Nachbarländer Österreichs dazu.

Grundsätzlich rät das Außenministerium den Österreichern nach wie vor “dringend von allen nicht notwendigen” Auslandsreisen ab.

Albanien: Freie Einreise für Österreicher nach Albanien. Weder Heimquarantäne noch Corona-Testergebnis nötig. Es gilt aber eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums.

Andorra: Freie Einreise für Österreicher. Es muss bei der Einreise kein Reisegrund genannt werden und es ist keine Heimquarantäne vorgeschrieben. Österreich hat seinerseits allerdings eine Reisewarnung verhängt.

Belgien: Vor der Einreise nach Belgien gilt eine verpflichtende Online-Registrierung. Belgien stuft Österreich als “Rote Zone” ein. Bei Einreisenden aus solchen Risikogebieten wird mithilfe eines Fragebogens das Risikoverhalten evaluiert. Dadurch wird entschieden, ob sich die Betreffenden nach ihrer Ankunft in eine zehntägigen Quarantäne begeben und sich testen lassen müssen. Ausgenommen sind Personen, die sich in den letzten 14 Tagen weniger als 48 Stunden in einer “Roten Zone” aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden. Österreich hat für die Regionen Brüssel und Wallonien eine Reisewarnung verhängt.

Bosnien-Herzegowina: Österreicher müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Es gilt österreichischerseits eine Reisewarnung (höchste Stufe 6 bei den Reisehinweisen).

Bulgarien: Es gibt keine Beschränkungen bei der Einreise von Österreichern und anderen EU-Bürgern. Umgekehrt ist von österreichischer Seite eine partielle Reisewarnung (Stufe 5) für die Regionen Blagoevgrad, Burgas, Dobrich, Gabrovo, Jambol, Kardzhali, Montana, Plovdiv, Rasgrad, Shumen, Sliven, Smoljan, Sofia, Stara Zagora, Targovishte und Varna in Kraft. Das sind 16 der 28 Provinzen.

Dänemark: Seit 26. Oktober muss man bei der Einreise aus Österreich nach Dänemark einen höchstens drei Tage alten, negativen Covid-19-Test vorlegen. Zusätzlich muss ein berücksichtigungswürdiger Grund (“worthy purpose”) angegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel ein bestehendes Arbeitsverhältnis, Studium oder eine Geschäftsreise. Eine Einreise für Urlaubszwecke ist nicht möglich. Sollten die beiden Voraussetzungen bei der Einreise nicht erfüllt sein, ist laut dem Außenministerium in Wien mit einer Zurückweisung an der Grenze zu rechnen. Österreich sieht für Reisen nach Dänemark ein Hohes Sicherheitsrisiko (Stufe 4).

Deutschland: Deutschland weist ganz Österreich mit Ausnahme der Enklaven Kleinwalsertal (Vorarlberg) und Jungholz (Tirol) als Risikogebiet aus und hat eine Reisewarnung ausgesprochen. In den einzelnen deutschen Bundesländern gibt es auf Basis dieser Reisewarnung im Detail unterschiedliche Quarantäneregelungen. Grundsätzlich gilt: Ankömmlinge aus Risikogebieten müssen für zehn Tage in häusliche Quarantäne. Ein “Freitesten” aus der Quarantäne ist frühestens am 5. Tag nach Einreise möglich. Ausnahmeregelungen kann es weiterhin für Berufspendler, Ehe- und Lebenspartner, Eltern mit geteiltem Sorgerecht und andere Reisende geben. So wurde etwa eine Testpflicht für Grenzgänger mit Wohnsitz in einem Risikogebiet in Bayern vom Verwaltungsgericht wieder aufgehoben. Reisen und Beherbergungen aus touristischen Gründen sind in Deutschlands derzeit nicht gestattet. Die Durchreise (Transit) durch Deutschland ist weiterhin möglich. Österreichs Einstufung für Deutschland: Stufe 4.

Estland: Für Einreisende aus Staaten mit einer Neuinfektionsrate von über 50 pro 100.000 Einwohner die letzten 14 Tagen gilt eine Quarantäneverpflichtung. Alternativ kann an Grenzübergängen ein Covid-19-Test gemacht werden, der die Quarantäne womöglich verkürzt. Österreich fällt in diese Kategorie, zumal hierzulande die Neuinfektionsrate deutlich über 50 pro 100.000 liegt. (Stufe 4)

Finnland: Österreicher können nur in Ausnahmefällen nach Finnland einreisen. Touristische Einreisen sind Österreichern nicht erlaubt. Einreisen dürfen nur: in Finnland Studierende, Angehörige finnischer Staatsbürger mit Aufenthaltsrecht in Finnland, Dienstreisende, Diplomaten, Durchreisende. Für Einreisende besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Selbstquarantäne von zehn Tagen. Zwingende Erledigungen wie u.a. Arztbesuche darf man während dieser Zeit unter strikter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln machen. Es besteht die Möglichkeit, die Dauer der Selbstquarantäne mit einem negativen Covid-19-Test zu verkürzen. (Stufe 4, die Rückkehr nach Österreich ist somit ohne Auflagen möglich.)

Frankreich: Freie Einreise für Österreicher. Für zwei französische Regionen gelten Reisewarnungen (Stufe 5): für die Hauptstadt-Region Île-de-France um Paris und Provence-Alpes-Côte d’Azur ganz im Südosten. Das sind zwei der 13 Regionen auf europäischen Festland. Es gilt daher bei der Rückkehr aus diesen beiden Regionen nach Österreich Test- bzw. Quarantänepflicht.

Griechenland: Vor der Einreise müssen sich Österreicher registrieren. Alle Einreisenden, die älter als zehn Jahre sind, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, ausgestellt von einem anerkannten Testlabor des Abreiselandes mit begleitender Diagnose in englischer Sprache. Personen mit einem Wohnsitz in Griechenland müssen sich zudem bei der Ausreise mindestens 24 Stunden im Voraus registrieren. Bei manchen Fluglinien müssen sich alle Ausreisenden 24 Stunden im Voraus registrieren. (Stufe 4).

Großbritannien: Reisende aus Österreich müssen sich in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben. Die Kontaktdaten müssen vor der Einreise online verpflichtend bekanntgegeben werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist mit Strafen von bis zu 10.000 Pfund (10.982,01 Euro) zu rechnen. Ein negativer Covid-19-Test ist keine Alternative zur Heimquarantäne. Ab 15. Dezember kann sich die Quarantäne aber auf fünf Tage reduzieren, dies aber NUR IN ENGLAND und, wenn ein Covid-19-Test zu diesem Zeitpunkt negativ ausfällt. Partielle Reisewarnung (Stufe 5) für die Regionen North East, East Midlands sowie Yorkshire and The Humber.

Irland: Nach der Einreise muss man eine 14-tägige Quarantäne antreten. Auch muss ein Formular ausgefüllt werden: Ein Nichtausfüllen, Falschangaben oder unterlassene Updates bei Änderung des Aufenthaltsortes sind strafbar (bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe). (Stufe 4).

Island: Vor der Einreise muss man sich registrieren. Bei der Einreise ist dann eine 14-tägige Quarantäne fällig oder man lässt einen kostenpflichtigen Corona-Test bei der Einreise sowie einen verpflichtenden zweiten kostenlosen Test vier bis sechs Tage nach der Einreise vornehmen. Zwischen den beiden Tests muss eine Quarantäne eingehalten werden. Auch Touristen können unter Beachtung der Auflagen einreisen. (Stufe 4).

Italien: Wer nach Italien einreist, muss die ganze Zeit ein sogenanntes Selbstdeklarationsformular bei sich haben. Darin muss man u.a. bestätigen, dass man nicht positiv auf das Coronavirus getestet wurde bzw. dass man nach einem positiven Test alle Auflagen des Heimatlandes vollständig beachtet hat. Die Regionen in Italien sind gemäß den aktuellen Infektionsraten ähnlich wie in Österreich durch die Corona-Ampel in Rote, Orange und Gelbe Zonen eingeteilt. Die Reise in Rote und Orange Zonen sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Zur Roten Zone gehören derzeit u.a. Südtirol, das Aostatal und die Toskana. Zur Orangen die Lombardei und die Emilia Romagna. (Stufe 4).

Kosovo: Österreicher müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls müssen sie eine Quarantäne von sieben Tagen antreten. Seitens Österreichs gilt eine Reisewarnung, daher gilt bei der Rückkehr ebenfalls Test- bzw. Quarantänepflicht.

Kroatien: Seit 1. Dezember wird u.a. auch von Ankömmlingen aus Österreich ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Einreise ohne negativen PCR-Test ist möglich, jedoch muss der Test in diesem Fall in Kroatien nachgeholt werden und Reisende müssen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Heimquarantäne bleiben. Ausgenommen sind u.a. tagespendelnde Arbeitnehmer, Schüler und Studenten, Lkw-Fahrer, Diplomaten. Es gilt eine partielle Reisewarnung (Stufe 5 von 6) seitens Österreichs für das gesamte Staatsgebiet mit Ausnahme der Regionen Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica-Krizevci, Osijek-Baranja, Sibenik-Knin, Varazdin und Zadar.

Lettland: Österreicher müssen bei der Einreise wieder in eine 14-tägige Selbstquarantäne. (Stufe 4).

Liechtenstein: Für Reisende aus Oberösterreich und Salzburg herrscht Quarantänepflicht. Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in diesen Bundesländern aufgehalten haben. Die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein bleibt weiterhin erlaubt. Weitere Ausnahmen gibt es für berufliche Reisen, Pendler, medizinisch bedingte Reisen, Güterverkehr usw. Für Reisende aus anderen Teilen Österreichs ist die Einreise frei. Die Rückreise nach Österreich ist auflagenfrei (Stufe 4).

Litauen: Österreich ist wie die meisten EU-Staaten derzeit als graues Land klassifiziert. Demnach gilt Quarantänepflicht für Einreisende, aber auch Durchreisende. Die Dauer der Quarantäne beträgt zehn Tage. Keine Quarantäne ist erforderlich, wenn man einen negativen Covid-19-Tests, der maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, vorweisen kann. Eine Isolierung ist eben so nicht erforderlich, wenn man kürzlich bereits mit dem Coronavirus infiziert war und die Bescheinigung einer medizinischen Einrichtung hat, welche die Covid-19-Infektionspositivität bestätigt, aber maximal drei Monate alt ist. (Stufe 4).

Luxemburg: Freie Ein- und Rückreise (Stufe 4). Am Flughafen Luxemburg erhalten Einreisende einen mehrere Tage gültigen Gutschein für einen PCR-Test, der direkt am Flughafen oder in einem medizinischen Labor gemacht werden kann.

Malta: Österreicher müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen. Andernfalls müssen die Ankommenden direkt am Flughafen in Malta einem PCR-Test durchführen lassen und im Flughafengebäude auf das Testergebnis warten oder sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Keine Auflagen bei der Rückreise (Stufe 4).

Moldau: Österreich ist ROT eingestuft. Eine Einreise ist nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für berufliche Reisen und verschiedene Personengruppen, beispielsweise wenn man einen Familienangehörigen im Land hat oder ein längeres Visum. Österreich hat seinerseits eine Reisewarnung verhängt (Stufe 6).

Monaco: Die Ein- und Rückreise ist frei (Stufe 4).

Montenegro: Grundsätzlich dürfen Österreicher frei einreisen, aber der Verkehr ins Land ist stark eingeschränkt und es gilt eine Reisewarnung des Außenministeriums (Stufe 6).

Niederlande: Für ganz Österreich gilt seit 3. November ein niederländischer Reisehinweis der Stufe “Orange”. Das bedeutet Reisende aus Österreich werden angehalten, sich nach ihrer Ankunft für zehn Tage in Heimquarantäne zu begeben. Auch ein negativer PCR-Test vor oder nach Ankunft hebt diese Bestimmung nicht auf. Ausnahmen betreffen Familienbesuche bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen oder international Studierende. Die Rückkehr nach Österreich ist unterdessen ohne Auflagen möglich (Stufe 4).

Nordmazedonien: Freie Einreise, es ist aber eine Reisewarnung mit Auswirkungen bei der Rückreise nach Österreich in Kraft (Stufe 6). Die Rückkehr nach Österreich auf dem Landweg ist über Serbien, Kroatien und Slowenien bzw. Serbien und Ungarn möglich.

Norwegen: Österreich fällt in die Kategorie “Rot”. Österreicher müssen daher nach der Einreise eine zehntägige Quarantäne antreten. Freie Rückreise nach Österreich. Zusätzlich gilt seit 9. November die Pflicht, bei der Ankunft die Bescheinigung es eines negativen Covid-19-Tests (nicht älter als 72 Stunden) vorzulegen. Personen, die nach Norwegen kommen, müssen einen ständigen Wohnsitz im Land haben, oder ein Arbeitgeber oder Kunde hat einen geeigneten Aufenthaltsort zu garantieren. Touristen und Besucher ohne eigenen Wohnsitz, ohne Arbeitgeber oder ohne Kunden müssen sich in sogenannten Quarantänehotels aufhalten und können sich während der Quarantänezeit testen lassen. Ein negativer Test führt aber nicht zu einer Verkürzung der vorgeschriebenen Quarantäne. (Stufe 4).

Polen: EU-Bürger, also auch Österreicher, können ohne Quarantänepflicht einreisen. Seit 7. November sind die Hotels aber nur für Geschäftsreisende geöffnet. Das Außenministerium in Wien verweist darauf, dass das polnische Gesundheitssystem mittlerweile die Belastungsgrenze erreicht habe. (Stufe 4)

Portugal: Nur auf den Inseln Madeira sowie auf den Azoren ist bei der Einreise ein negativer Corona-Test, der nicht älter als drei Tage ist, vorzuweisen oder es muss bei der Einreise vor Ort ein Test durchgeführt werden. Für das Festland gibt es keine Einreisebeschränkungen für Österreicher. Vonseiten Österreichs gilt die Reisewarnung nur mehr für die Regionen Lissabon und Norte (Stufe 5). Bei der Rückkehr aus diesen Regionen gilt Test- bzw. Quarantänepflicht.

Rumänien: Nachdem die Einreise lange Zeit frei war, heißt es seit 3. November für Reisende aus Österreich 14 Tage Heimisolation. Laut der Homepage des österreichischen Außenministeriums gibt es eine “Ausnahme: wenn sich der/die Reisende weniger als 3 Tage (72 Stunden) in Rumänien aufhält und bei der Einreise ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Tests (PCR) vorweist, der nicht älter als 48 Stunden (Entnahme der Probe) ist”. Die Heimquarantäne kann man gegebenenfalls am zehnten Tag verlassen, sofern ein Test am achten Tag negativ ausfiel und keine spezifischen Symptome wahrnehmbar sind. (Reisewarnung Stufe 6)

Russland: Nur ausländische Staatsangehörige, welche Maschinen und technisches Equipment in Russland warten; Ehepartner von russischen Bürgern, Diplomaten und Schlüsselkräfte dürfen einreisen. Nähere Auskünfte erteilt die russische Botschaft in Wien. Umgekehrt hat Österreich eine Reisewarnung in Bezug auf Russland verhängt (Stufe 6).

San Marino: Einreise unter Beachtung der Bestimmungen für Italien möglich. (Stufe 4)

Schweden: Freie Einreise. Auch bei der Rückkehr nach Österreichs gibt es keine der früheren Auflagen mehr. (Stufe 4)

Schweiz: Es gilt für Reisende aus Oberösterreich und Salzburg eine Quarantänepflicht. Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in diesen Bundesländern aufgehalten haben. Die Durchreise durch die Schweiz bleibt weiter erlaubt. Weitere Ausnahmen gibt es für berufliche Reisen, medizinisch bedingte Reisen, Güterverkehr usw. Für Reisende aus anderen Teilen Österreichs ist die Einreise frei. Die Rückreise nach Österreich ist auflagenfrei (Stufe 4).

Serbien: Einreisende werden an allen Grenzübergängen streng nach Anzeichen einer Covid-19-Infektion geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Gesundheitswarnung in englischer und serbischer Sprache über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Pandemie im Land. Reist man aber über Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien ein oder hat die Durchreise durch die vier Länder länger als zwölf Stunden gedauert, muss ein höchstens zwei Tage alter, negativer Covid-19-Test beigebracht werden. Zugleich gilt eine Reisewarnung vonseiten Österreichs (Stufe 6)

Slowakei: Personen, die sich in den letzten 14 Tagen ausschließlich in Österreich aufgehalten haben, können seit 26. November bei der Einreise wählen: Entweder sie legen einen negativen PCR-Test vor (maximal drei Tage alt). Oder sie müssen sich spätestens bei der Einreise registrieren und die Heimisolation antreten, bis ein negativer PCR-Test vorhanden ist, der frühestens am fünften Tag des Aufenthalts durchgeführt werden darf. Ansonsten dauert die Heimisolation zehn Tage, wenn kein Test durchgeführt wird. (Stufe 4)

Slowenien: Österreich befindet sich auf der “Roten Liste”. Das bedeutet, es gibt drei Möglichkeiten zur Einreise: 1. Zehn Tage Quarantäne (Test nach frühestens fünf Tagen möglich, bei negativem Ergebnis Ende der Quarantäne. 2. Vorlage eines negativen Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist. (Es gilt das Datum des Befunds, nicht der Abnahme des Tests). 3. Keine Pflicht für Quarantäne oder negativen Test für Ausnahmegruppen wie etwa Tagespendler, Durchreisende, Lkw-Fahrer, familiäre Gründe, Diplomaten. (Stufe 4)

Spanien: Vor der Einreise über einen Flug- oder Seehafen muss man sich registrieren. Auf dem Landweg ist das nicht der Fall. Ferner: Alle Einreisenden werden ausnahmslos einer Temperaturkontrolle unterzogen. Seit dem 23. November müssen alle Flug- und Schiffsreisenden, die aus Österreich oder anderen Risikoländern/-gebieten nach Spanien einreisen wollen, einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des PCR-Tests muss auf Spanisch oder Englisch verfasst sein und kann sowohl in Papierform als auch digital vorgelegt werden. Für die Einreise auf die Kanarischen Inseln muss man sich zudem die spanische Tracing-App “Radar COVID” aufs Handy herunterladen und bis 15 Tage nach der Ausreise aktiviert halten. Eine Quarantäne-Pflicht gibt es in Spanien weiterhin nicht. Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen. Reiseagenturen und Transportunternehmen müssen die Touristen schon beim Ticketverkauf über die neuen Auflagen informieren. Österreich hat für das spanische Festland sowie die Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) eine Reisewarnung verhängt (Stufe 5). Nur Rückkehrer von den Kanarischen Inseln sind von der Test- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen.

Tschechische Republik: Mindestens noch bis 12. Dezember herrscht ein strenger Lockdown. Hotels sind nur für Dienstreisen geöffnet, nicht aber für Erholungszwecke. Bei der Einreise nutzt Tschechien die Corona-Ampel der EU. Österreich ist mit “Rot – hohes Risiko” eingestuft. Das zieht folgende Schritt nach sich: 1. Meldung der Einreise beim Hygieneamt per Online-Formular 2. Vorlage eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden bei Einreise oder Durchführung eines PCR Tests in der Tschechischen Republik innerhalb von fünf Tagen nach Einreise. Das Testergebnis muss dann dem Hygieneamt vorgelegt werden. Ansonsten muss eine zehntägige Quarantäne, die das Hygieneamt verordnet, angetreten werden. (Reisewarnung Stufe 6)

Türkei: Einreisende Personen werden einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen. Bei Verdacht auf Covid-19 erfolgt eine kostenlose PCR-Testung. Ist das Testergebnis positiv, wird die betroffene Person in ein speziell vorgesehenes Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Eine umgehende Rückreise wird nicht gestattet. Österreich hat seinerseits eine Reisewarnung herausgegeben (Stufe 6).

Ukraine: Österreich ist Land der Kategorie “Rot” mit hoher Infektionsrate. Daher muss man eine spezielle Covid-19-Versicherung vorweisen und zusätzlich eine 14-tägige Selbstisolierung antreten, es sei denn, man weist bei Einreise einen negativen PCR-Test vor, der nicht länger als 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. (Stufe 6)

Ungarn: Es gilt ein weitgehendes Einreiseverbot für Ausländer. Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Pendler. Touristische Reisen sind nicht gestattet. Hotels dürfen auch nur Geschäftsreisende empfangen, keine Touristen. Ausländer und deren Familienangehörige mit einer permanenten bzw. für mehr als 90 Tage gültigen Aufenthaltsgenehmigung werden ungarischen Staatsbürgern gleichgesetzt. Dabei zieht die Einreiseerlaubnis eine zehntägige Quarantänepflicht nach sich. Die Rückreise nach Österreich ist unterdessen auflagenfrei (Stufe 4)

Vatikan: Wie Italien.

Weissrussland (Belarus): Österreicher müssen seit Donnerstag bei der Einreise in Weißrussland einen negativen PCR-Test in englischer Sprache, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorweisen. Personen, die mit Diplomatenpass reisen, und Transitreisende sind von dieser Vorschrift befreit. Vonseiten Österreichs gilt eine Reisewarnung wegen der Corona-Situation (Stufe 6).

Zypern: Personen aus Österreich, welche keinen Daueraufenthalt in Zypern besitzen und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Abreise in Österreich aufgehalten, dürfen bis auf weiteres nicht mehr einreisen. “Zur Einreise berechtigte Personen aus Österreich müssen bei der Einreise nach Zypern einen negativen PCR-Test vorweisen und sich danach in 14-tägige Selbstisolation begeben. 48 Stunden vor Ende der Selbstisolation muss ein weiterer negativer COVID-Test vorgelegt werden, dessen Kosten privat zu tragen sind. Mit nach dem Zufallsprinzip angeordneten zusätzlichen Testungen nach Ankunft in Zypern trotz vorhandenem negativen COVID-Test muss stets gerechnet werden. Die Verweigerung der Durchführung eines Tests am Flughafen hat ein Einreiseverbot zur Folge und führt zu einer umgehenden Rückreise nach Österreich”, schreibt das Außenministerium in seinen Reisehinweisen. (Stufe 4)

 

APA/Red

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