Keine Grundumlage 2020

Wirtschaftskammern setzen Vorschreibung aus um Zahlungsengpässe unserer Mitglieder wegen Corona-Krise zu lindern.
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Die Wirtschaftskammerorganisation leistet auch selber einen Beitrag, um Liquiditätsengpässe und Zahlungsschwierigkeiten ihrer Mitglieder aufgrund der Corona-Krise zu lindern: „Als Wirtschaftskammerorganisation setzen wir die Vorschreibung der Grundumlagen für dieses Jahr bis auf Weiteres aus“, informieren WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf. „Damit greifen wir unseren Unternehmerinnen und Unternehmern in dieser Ausnahmesituation ganz konkret unter die Arme. “Bereits erfolgte Vorschreibungen für das Jahr 2020 können die Unternehmen als gegenstandslos betrachten.

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Darüber hinaus besteht im Falle einer wirtschaftlichen Notlage aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit, eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern – darunter auch die Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2 – zu beantragen. Zusätzlich kann ein Antrag gestellt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden.

Link für Antrag: https://bit.ly/2TYuQfw

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„Mit dieser Maßnahme leistet die WKO einen direkten Beitrag zu einem unserer wichtigsten Ziele, nämlich die Liquidität der Mitgliedsunternehmen zu sichern. Zudem arbeiten wir mit Hochdruck an weiteren finanziellen Hilfen für unsere Betriebe“, betonen Mahrer und Kopf abschließend. (PWK101/SR)

Präsident Mahrer/Generalsekretär Kopf: „Direkter Beitrag, um Zahlungsengpässe unserer Mitglieder wegen Corona-Krise zu lindern“ – auch Stundung von KU1 und KU2 ist möglich.

19. 3. 2020 / gab
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