Laudamotion muss Betriebsrätin Zutritt erlauben

Einstweilige Verfügung gegen Ryanair-Tochter nach Vertagung der Mitarbeiterversammlung.
© atimedia auf Pixabay

Seit 1. Jänner wendet die Geschäftsführung den Laudamotion-Kollektivvertrag nicht mehr an.

Die Ryanair-Tochter Laudamotion darf der Betriebsratsvorsitzenden den Zutritt zum Firmengelände nicht verbieten. Das entschied das Landesgericht Korneuburg in einer einstweiligen Verfügung, teilte die Gewerkschaft vida mit. Auch an Informationsveranstaltungen müsse sie teilnehmen dürfen, so das Gericht. Vom Unternehmen ist eine neuerliche Mitarbeiterversammlung angesetzt.
Hintergrund ist ein Streit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrätin. Die Firma hat die Mitarbeiterin trotz Kündigungsschutz, den sie als Betriebsrätin hat, gekündigt und erkennt deshalb auch ihre Wiederwahl in den Betriebsrat nicht an. In der Vorwoche hatte die Airline der Belegschaftsvertreterin die Teilnahme an einem Briefing für die Flugbegleiter verweigert. Die Veranstaltung wurde letztlich vertagt.
Seit 1. Jänner wendet die Geschäftsführung den Laudamotion-Kollektivvertrag nicht mehr an. Neue Mitarbeiter werden nun stattdessen über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink Ireland angestellt. Die Gewerkschaft wirft dem irischen Mutterkonzern vor, schlichtweg auf österreichisches Arbeitsrecht zu pfeifen.

 

 

APA/red

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