Summen für Veranstaltungsschutzschirm werden erhöht

Die Antragsfrist wird bis Dezember verlängert - der Veranstalter-Schutzschirm II soll im Sommer auf Schiene sein.
© Pixabay

Bis dato sind Ansuchen mit einem Zuschussvolumen von rund 110 Mio. Euro bei der ÖHT eingegangen, wobei die kulturellen Veranstaltungen an der Spitze liegen

Die Fördersummen für den von der Bundesregierung eingerichteten Veranstaltungsschutzschirm werden erhöht. Dieser soll unter anderem im Kulturbereich die Planungssicherheit steigern, auch wenn Veranstaltungen aufgrund von Coronamaßnahmen abgesagt werden müssen. Seit Mitte Jänner können hier die Anträge bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden. Nun werden die Parameter ausgeweitet.

Konkret wird der Beantragungszeitraum bis Dezember 2021 (bisher: Juni) verlängert. Bereits beschlossen ist eine Erhöhung der Summe pro Veranstalter von ursprünglich 1 auf 2 Mio. Euro, wobei bereits eingereichte Anträge adaptiert werden können.

Bis zu 10 Mio. Euro pro Veranstalter

In einem weiteren Schritt soll nun der sogenannten Veranstalter-Schutzschirm II als Haftungsmodell ausgeweitet werden, wobei bis zu 10 Mio. Euro pro Veranstalter übernommen werden können. Dieses Modell solle nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Freigabe durch die Europäische Kommission ab Sommer zur Verfügung stehen, so die zuständige Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in einer Aussendung.

Bis dato sind Ansuchen mit einem Zuschussvolumen von rund 110 Mio. Euro bei der ÖHT eingegangen, wobei die kulturellen Veranstaltungen an der Spitze liegen, gefolgt von Kongressen, Sport- und Business-to-Consumer-Veranstaltungen. Insgesamt beträgt die Förderhöhe des Instruments 300 Mio. Euro, wobei davon Veranstaltungen umfasst sind, die bis Jahresende 2022 geplant sind.

APA/red

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