Konkret wird der Beantragungszeitraum bis Dezember 2021 (bisher: Juni) verlängert. Bereits beschlossen ist eine Erhöhung der Summe pro Veranstalter von ursprünglich 1 auf 2 Mio. Euro, wobei bereits eingereichte Anträge adaptiert werden können.
Bis zu 10 Mio. Euro pro Veranstalter
In einem weiteren Schritt soll nun der sogenannten Veranstalter-Schutzschirm II als Haftungsmodell ausgeweitet werden, wobei bis zu 10 Mio. Euro pro Veranstalter übernommen werden können. Dieses Modell solle nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Freigabe durch die Europäische Kommission ab Sommer zur Verfügung stehen, so die zuständige Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in einer Aussendung.
Bis dato sind Ansuchen mit einem Zuschussvolumen von rund 110 Mio. Euro bei der ÖHT eingegangen, wobei die kulturellen Veranstaltungen an der Spitze liegen, gefolgt von Kongressen, Sport- und Business-to-Consumer-Veranstaltungen. Insgesamt beträgt die Förderhöhe des Instruments 300 Mio. Euro, wobei davon Veranstaltungen umfasst sind, die bis Jahresende 2022 geplant sind.
APA/red