Nicht weniger Starts und Landungen am Amsterdamer Flughafen

Gericht sah Verletzung von Verfahrensregeln und gab klagenden Fluggesellschaften recht
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Am Amsterdamer Flughafen Schiphol müssen nach einem Gerichtsurteil vorerst nicht weniger Flugzeuge starten und landen. Ein Verwaltungsgericht in Haarlem gab am Mittwoch Fluggesellschaften recht und erklärte eine Anordnung der Regierung für unwirksam.

Die Regierung hatte zuvor entschieden, dass der europäische Großflughafen die Zahl der Flüge von jetzt maximal 500.000 im Jahr ab November auf 460.000 Flüge reduzieren müsse, um Lärm und den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Im kommenden Jahr sollte die Obergrenze von 440.000 Flüge gelten. Nach Ansicht des Gerichts hat die Regierung aber Verfahrensregeln verletzt.

Die Fluggesellschaft KLM hatte mit vier weiteren Unternehmen dagegen geklagt. Sie hatten angeführt, die Regierung habe keine Alternativen geprüft. Eine Reduzierung der Zahl der Flüge könne auch gegen europäische Regeln verstoßen. Schiphol ist ein wichtiger Knotenpunkt für den internationalen Luftverkehr. Die Unternehmen sind davon überzeugt, dass sie Lärm und CO2-Ausstoß auch bei gleichbleibender Flugzahl verringern können.

Die Auflage der Regierung ist losgelöst von der jüngsten Ankündigung des Flughafens, bis spätestens Ende 2025 Nachtflüge und Privatjets zu verbieten. Auch dagegen protestieren Fluggesellschaften.

APA/Red.

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