ÖHV: „COFAG-Regeln zu Miete und Pacht sind verfassungswidrig“

Regelung des OGH für langfristige Pachtverträge fehlt.

Die Österreichische Hotelvereinigung fordert Änderungen.

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) äußert Kritik an den Regelungen der Corona-Finanzierungsagentur COFAG zu Miete und Pacht. Bemängelt wird, dass die COFAG bei der Festsetzung von COVID-Hilfen auch dann Pachtreduktionen von den Pachtbetrieben verlange, wenn der Wortlaut des Gesetzes ihnen diese Hilfe versage. Die ÖHV sieht dies als verfassungswidrig. 

Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, müssen Mieten von Geschäftsräumen, die während des Lockdowns nicht nutzbar waren, reduziert werden. Wie die ÖHV angibt, fehle eine solche Entscheidung für langfristige Pachtverträge bislang. Entschädigungen durch die COFAG erhalten Unternehmen, die ein Geschäftslokal gemietet haben nur unter bestimmten Bedingungen. So müssen sie einen Nachweis erfolgreicher Bemühungen erbringen, den Mietzins in dem besagtem Ausmaß reduziert zu haben. 

Die COFAG verlange einen solchen Nachweis auch für langfristige Pachtverträge – obwohl die Entscheidung des OGH keine langfristigen Pachtverträge mit einbeziehe. “Wenn der Staat auf der einen Seite Pächtern dieselbe Erleichterung, die er Mietern gewährt, verwehrt, und andererseits von ihnen verlangt, dass sie sich um eine solche Reduktion bemühen und vom Verpächter auch bekommen sollen: Das wirkt auf den ersten Blick fragwürdig. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich das als glasklare Verfassungswidrigkeit“, kritisiert ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. 

APA/Red.

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