OGH: Uber braucht Reisebürolizenz

Der Fortbestand des Unternehmens in Österreich ist noch nicht gesichert.
© uber.com

Uber-Autos

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem jüngsten Urteil festgestellt, dass der Fahrdienstvermittler Uber eine Reisebürolizenz in Österreich benötigt. Die Uber B.V. hatten ihren Betrieb in Österreich im Juli 2019 eingestellt hat. Seitdem wird die Fahrdienstvermittlung in Österreich von der Uber Austria GmbH mit einer Reisebürolizenz betrieben.

“Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, erklärte der OGH. Die Wiener Taxifunkzentrale 40100 und das US-Unternehmen Uber liefern sich seit Jahren einen Rechtsstreit. Uber zeigte sich mit dem OGH-Urteil zufrieden. “Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen”, hieß es am Freitag (7.2.) in einer Stellungnahme.

Ein Nebensatz des OGH-Entscheids zeigt, wie lukrativ der heimische Markt für Uber ist. “Derzeit sind in Wien 2.800 Mietwägen unterwegs, die für die Beklagte Fahrten durchführen. Die Beklagte erzielt am österreichischen Markt einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. EUR”, heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

Allerdings ist nach wie vor offen, wie es mit Uber in Österreich weitergeht, da es ab September 2020 nur mehr vom Gesetz her ein PKW-Personenbeförderungsgewerbe geben wird. In der Bestimmung sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle vorgesehen.

APA/red

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