Online-Hotelbuchung: Zahlungspflicht muss eindeutig sein

Auf der Schaltfläche, die eine Online-Hotelbuchung abschließt, muss auch klar gekennzeichnet werden, dass dies zahlungspflichtig passiert
©unsplash

Hotels online zu buchen ist mittlerweile gängiger Standard

Eine Hotelbuchung im Internet ist nur dann bindend, wenn die Schaltfläche, mit der man die Buchung abschließt, dies auch unmissverständlich klar formuliert ist. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag in Luxemburg nach einer Klage eines Hotels in Ostfriesland.

Der Hintergrund der Klage: Ein Kunde hatte über die Seite Booking.com vier Zimmer gebucht. Zum geplanten Termin tauchte er allerdings nicht auf. Dementsprechend stellte das Hotel ihm Stornierungskosten in Rechnung, die er nicht bezahlte. Daraufhin zog das Hotel vor das Amtsgericht in Bottrop. Dieses fragte den EuGH, ob es bei seiner Entscheidung über die Wirksamkeit der Buchung nur die anzuklickende Schaltfläche oder auch andere Umstände berücksichtigen müsse. Der EuGH kam letztlich zu dem Schluss, dass es nur auf die Schaltfläche ankomme. Zwar wäre keine einheitliche Formulierung festgelegt – eindeutig verständlich müsse sie aber sein.

In dem vorliegenden Fall stand auf der Schaltfläche „Buchung abschließen“. Nun liegt es an dem Gericht in Bottrop, ob der Begriff „Buchung“ im allgemeinen Sprachgebrauch er deutschen Durchschnittsverbraucher zwangsläufig bedeutet, dass auch tatsächlich zahlungspflichtig bestellt wurde.

APA/Red.

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