Positive Signale für Tourismus& Messeveranstalter

Nächste Lockerungsschritte bringen Motivation für die Veranstaltungsbranche
© Paul Gruber

Elisabeth Köstinger findet die Corona-Maßnahmen berechtigt. Dennoch sollten sie keinen Tag länger als notwendig gelten, findet die Tourismusministerin

Nach zwei Jahren Corona-Pandemie scheint das Schlimmste überwunden zu sein, zumindest wirkt es so, betrachtet man die nächsten Lockerungsschritte.

Ab dem 12.2 gibt es keine Personenobergrenze für Veranstaltungen mehr, weiterhin jedoch 2G und eine FFP2-Pflicht. “Dass es für Veranstaltungen künftig keine Personenobergrenzen mehr geben wird, ist für die Branche ein wichtiges Signal. Positiv ist auch, dass Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen wieder erlaubt werden. Gemeinsam mit dem 2G Nachweis und FFP2-Maskenpflicht wird weiterhin größtmögliche Sicherheit gewährleistet. Das sind genau die Schritte, die unser Tourismus und unsere Veranstaltungsbranche jetzt brauchen, um wieder optimistisch nach vorne schauen und planen zu können”, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Für Handel, Museen, Kunsthallen, Bibliotheken und dergleichen entfällt der 2G-Nachweis. Jedoch bleibt das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

„Corona-Maßnahmen sind berechtigt, aber keinen Tag länger als notwendig. Darum ist es richtig, dass ab 12. Februar nächste Öffnungsschritte folgen, die vor allem für unsere Tourismus- und Veranstaltungsbranche motivierend sind”, heißt es weiter seitens Köstinger anlässlich der nächsten Lockerungen, die die Bundesregierung gemeinsam mit der COVID-Krisenkoordination GECKO beschlossen hat.

So sei der Höhepunkt der Omikron-Welle laut Prognose erreicht, weswegen weitere Öffnungsschritte möglich seien.

Auch bei körpernahen Dienstleistern gilt künftig 3G und FFP2-Maske (2G entfällt). Aktuelle Regelungen zur Sperrstunde (24 Uhr) und Nachtgastronomie bleiben bis auf weiteres bestehen.

 

 

 

PA/ Red.

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