Reise-Warnstufe 4 – was bedeutet das?

Vor Reisen in einzelne Regionen Italiens und vor solchen nach Kroatien wird abgeraten.
© Pixabay

Kroatische Küste bei Selce

Die Reise-Warnstufe 4 besagt, dass in diesem Land oder Gebiet ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. Das Außenministerium rät daher vor nicht notwendigen Reisen ab. Dies gilt beispielsweise auch für weite Teile Italiens und für ganz Kroatien, die als Urlaubsländer bei den Österreichern sehr beliebt sind. Es wird an die Eigenverantwortung appelliert, um das Ansteckungsrisiko durch das Coronavirus möglichst zu vermindern. Grundsätzlich kann aber ohne Durchführung von Coronatests in diese Länder ein- bzw. wieder ausgereist werden. Laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner ist ein kostenloses Storno einer Pauschalreise im Einzelfall möglich, da auch individuelle Umstände des Pauschalreisenden zu berücksichtigen sind. Darunter fällt zum Beispiel die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.

Nach dem Pauschalreisegesetz wird nicht auf die konkrete Reisewarnstufe abgestellt, sondern auf die erhebliche Beeinträchtigung, also auf die Unzumutbarkeit der Reise aufgrund der aktuellen Umstände. Ob eine Reise in ein Gebiet erheblich beeinträchtigt wird, hängt auch damit zusammen, welche Maßnahmen zum Reisezeitpunkt vor Ort gelten. “So wird eine Maskenpflicht die Reise wohl nicht erheblich beeinträchtigen. Wenn jedoch alle relevanten Sehenswürdigkeiten der Destination geschlossen sind, wird eine erhebliche Beeinträchtigung schon eher vorliegen”, erklärt Pronebner. Auf jeden Fall empfiehlt es sich diesen Sommer die Covid-19-Infektionszahlen des Urlaubsziellandes genau zu beobachten. „Es mag sein, dass ein ganzes Land praktisch ‚coronafrei‘ ist, aber die Covid-19-Fälle in einer bestimmten Stadt oder Region, in die man reisen möchte, kurz vor Reisebeginn wieder ansteigen“, gibt die ÖAMTC-Juristin zu bedenken. Auch arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen sollte man bei Reisewarnstufe 4 vor Reiseantritt genau abwägen. Bei den Warnstufen 5 und 6 besteht nämlich teilweise kein Versicherungsschutz mehr. Eine Hilfestellung dabei ist das Urlaubsservice des OEAMTC unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.

PA/red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner