Reisebürobranche bekommt notwendige Hilfe

Phase 2 des Fixkostenzuschusses sieht einen Ersatz für Aufwendungen für stornierte Reisen vor.
© Thomas Cook

In Phase 2 des Fixkostenzuschusses können Fixkosten für sechs Monate geltend gemacht werden

Der Fachverband der Reisebüros der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die jetzt präsentierte Phase 2 des Fixkostenzuschusses der Bundesregierung. Dieser sieht nämlich – neben den schon bisher bestehenden Fixkosten-Kategorien – vor allem einen Ersatz für Aufwendungen vor, die in die Vorbereitung der Erzielung von Umsätzen geflossen sind, die jedoch aufgrund der Covid-19 Pandemie nicht realisiert werden konnten. „Damit können Kosten, die beispielsweise für die Konzeption oder den Vertrieb einer aufgrund von Covid-19 stornierten Reise angefallen sind, vom Unternehmer geltend gemacht werden“, erläutert Georg Kadanka, Obmann des Fachverbands der Reisebüros, und hält abschließend fest: „Mit den nun vorliegenden Hilfsmaßnahmen bekommen Reisebüros und Reiseveranstalter die dringend notwendige Unterstützung, um weiter arbeiten zu können.“

In Phase 2 des Fixkostenzuschusses können Fixkosten für sechs Monate geltend gemacht werden. Gemeinsam mit dem Fixkostenzuschuss aus Phase 1 erhalten Unternehmer und Unternehmer einen Teil ihrer Fixkosten für insgesamt neun Monate ersetzt. „Die erste Tranche des adaptierten Fixkostenzuschusses kann ab 16. September beantragt werden und umfasst 50 Prozent des voraussichtlich auszuzahlenden Betrages“, erklärt Kadanka weiter.

PA/red

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