320 Euro Bearbeitungsgebühr für abgesagte Reise

AK Niederösterreich warnt vor unerlaubten Corona-Spesen von Reiseveranstaltern.
© Pixabay

Durch die Covid-19 Pandemie müssen viele Reisen, die Kunden bereits davor gebucht haben, wieder storniert werden. Aktuell betrifft das aufgrund der Reisewarnungen vor allem auch solche nach Kroatien, das spanische Festland oder auf die Balearen. Für all diese Fälle müssen laut Gesetz geleistete Anzahlungen für Flüge und Hotels rückerstattet werden. Trotzdem verlangen manche Reiseveranstalter von den Kunden trotzdem Bearbeitungsgebühren und Pauschalen. Das ist, auch wenn die Reisebüros von der Krise hart getroffen wurden, nicht rechtens. Denn eine kostenlose Stornierung eines Urlaubs soll in Zeiten von restriktiven Reisebeschränkungen wie derzeit immer möglich sein.

Passiert ist das beispielsweise einem Wiener Neustädter Pärchen, das im Frühsommer eine Fernreise antreten wollte. „Wir hatten die Reise schon lang gebucht, dann meldete sich das Reisebüro und sagte die Reise aufgrund von COVID-19 ab“, erzählen die beiden. Die Anzahlung und die bereits überwiesenen Kosten für den Flug sollten sie zurückbekommen, hieß es. Als die beiden die schriftliche Bestätigung erhielten, staunten sie nicht schlecht. Eine „Corona-Rückabwicklungsgebühr“ in Höhe von 150 und eine Flugticketgebühr von 170 Euro waren ihnen verrechnet worden. Solche Beispiele häufen sich laut Auskunft der AK Niederösterreich in letzter Zeit.

„Es kann nicht sein, dass die Betroffenen abgesagter oder nicht durchführbarer Reisen die Leidtragenden sind und zur Kasse gebeten werden“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Er rät Betroffenen, Kontakt mit der AK-Konsumentenberatung aufzunehmen (Tel: 057171-23000).

PA/red

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