Auf eigenes Risiko

ÖAMTC: Was Reisende zum Coronavirus in Italien wissen müssen.
© Pixabay

Wann darf ich kostenlos stornieren? Was tun, wenn am Urlaubsort plötzlich das Virus ausbricht?

„Aktuell gibt es keine offizielle Reisewarnung für Italien“, informiert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Reisen nach Italien erfolgen aktuell auf eigenes Risiko. Im Zweifelsfall sollten Pauschalreisende umgehend Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. Wer ein Hotel in einem betroffenen Gebiet individuell gebucht hat, dieses aber wegen der Einreisesperren nicht erreichen kann, hat die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung. Ist das Hotel erreichbar, aber man möchte nicht anreisen, bleibt der Individualreisende auf den Stornokosten sitzen.

Stornokosten für die geplante Italienreise zu Ostern?

„Grundsätzlich haben Pauschalreisende unabhängig von einer Reisewarnung des Außenministeriums das Recht, die Reise kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort plötzlich Umstände auftreten, mit denen man nicht rechnen konnte, die sich nicht vermeiden ließen und welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung an das Reiseziel erheblich beeinträchtigen“, erklärt Juristin Pronebner. Zur Zeit besteht auf ein kostenloses Storno der Italienreise rund um Ostern noch kein Rechtsanspruch.

Welche Rechte haben Reisende, wenn am Urlaubsort das Virus ausbricht?

Der Reiseveranstalter muss den Rücktransport organisieren und zahlen, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Individualreisende können nur auf eigene Faust die Rückreise organisieren.

Die Service-Hotline des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +43 (0) 50 11 50-0 erreichbar.  

 

PA/Red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner