ÖAMTC sieht Lücken im Pauschalreisegesetz

Bei Insolvenz eines Reiseveranstalters müsse Storno möglich sein.
© Pixabay

Der ÖAMTC kritisiert Thomas Cook. Die Informationspolitik seitens des Unternehmens ließe die Konsumenten verunsichert im Regen stehen und würde sich im Tagesrhythmus ändern, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

So ist auf der Website des Reiseveranstalters derzeit zu lesen, dass zu Reisen mit Abreisedatum nach dem 4. Oktober noch keine Auskunft gegeben werden kann, ob und wie diese stattfinden. “Das ist aus Sicht des Mobilitätsclubs völlig unzumutbar. Die Informationspflicht muss hier jedenfalls klarer werden”, so Pronebner.

Es sei gesetzlich nicht klargestellt, dass die Insolvenz des Reiseveranstalters zu kostenlosem Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Das bedeute, dass ein gebuchter Thomas Cook-Urlaub nicht kostenlos storniert werden kann. Für Urlauber stellt sich die Frage, ob sie eine Ersatzreise buchen sollen und schließlich mit zwei bezahlten Reisen dastehen oder ob sie warten sollen und womöglich am Ende keinen gebuchten Urlaub haben. “Diese rechtliche Lücke gehört geschlossen, sodass eine Insolvenz des Veranstalters immer zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigt”, fordert Pronebner.

Individuelle Lösungen

Das Reisebüro des ÖAMTC fühle sich seinen Kunden gegenüber verantwortlich. “Wir sind mit allen Reisenden, die über uns bei Thomas Cook gebucht haben, in persönlichem Kontakt”, so Thomas Oppenheim von ÖAMTC-Reisen. “Durch individuelle Lösungen versuchen wir, die vorhandenen gesetzlichen Lücken zu kompensieren.”

Rechtsberatung: www.oeamtc.at/rechtsberatung

 

PA/Red

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