Reisende nur mit Quote von 17,5 % entschädigt

Deutsche Thomas-Cook-Kunden bekommen vom Versicherer Zurich nur einen kleinen Teil der Kosten erstattet.
© Pixabay

Tausende Pauschalreise-Kunden der insolventen deutschen Thomas Cook haben vom Versicherer Zurich inzwischen einen Teil ihrer Kosten erstattet bekommen. Derzeit sei rund ein Viertel der etwa 220.000 registrierten Schadenfälle abschließend auf Basis der Quote reguliert worden, teilte Zurich am Montag (13.1.) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Da die Versicherungssumme nicht für den Gesamtschaden ausreicht, bekommen Betroffene nur einen Teil erstattet. Die Quote liegt bei 17,5 Prozent.

Die deutsche Regierung will mit Steuergeldern finanziell helfen. Details sind noch unklar. “Wir sind mit der Bundesregierung in Gesprächen – auch über die Nutzung unserer Abwicklungsplattform”, sagte ein Zurich-Sprecher.

Problem Haftungssumme

Die Schadensumme aus der Thomas-Cook-Pleite liegt nach vorläufigen Berechnungen mit 287,4 Millionen Euro deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro. Die Versicherung zieht von den 110 Millionen zudem 59,6 Millionen Euro ab, die sie für die Heimholung von etwa 140.000 Urlaubern aufgewendet hatte. Dies ist umstritten.

“Der Gesetzgeber hat eine Haftungsgrenze für den Versicherer von insgesamt 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr vorgesehen; für diese Haftungssumme hat Thomas Cook auch Prämien gezahlt”, sagte der Zurich-Sprecher. “Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Kosten für die notwendige Rückführung der gestrandeten Urlauber, die ja einen Teil des Gesamtschadens darstellen, nicht Teil der von Thomas Cook eingekauften Versicherungssumme sein sollen.” Das deutsche Justizministerium sieht dies anders.

Zurich geht davon aus, dass sich die meisten betroffenen Pauschalreise-Kunden an den Schadenabwickler Kaera gewandt haben. “Juristisch gesehen können Ansprüche aber noch drei Jahre, also bis Ende 2022, gestellt werden”, sagte ein Sprecher. Entschädigt würden Kunden, die ihre Reise nicht antreten konnten, aber schon ganz oder teilweise bezahlt hatten. Ansprüche hätten auch diejenigen, die zum Zeitpunkt der Insolvenz mit dem Reiseveranstalter unterwegs waren und etwa von Hotels gezwungen worden seien, die Rechnung zu begleichen.

Musterprozesse in Österreich

Für rund 5.000 Österreicher, die Thomas-Cook-Pauschalreisen in Deutschland gebucht hatten, hat der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba die schon länger angekündigten beiden Musterprozesse gegen den deutschen Staat eingeleitet (Faktum berichtete!). Der VSV hofft, nach den Musterklagen – konkret Feststellungsklagen, wonach der deutsche Staat haftet – einbringen zu können. Besser abgesichert sind, nach österreichischem Recht, jene rund 20.000 Menschen, die in Österreich pauschal gebucht haben, etwa bei der Thomas Cook Austria AG, ihr Arrangement auch bezahlt haben, die Reise aber nicht mehr antreten konnten. Für sie dürfte die Gesamtdeckung von 22 Mio. Euro wohl ausreichen, vermutet Kolba.

APA/red

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