Vorsicht bei frühen Forderungen zur Bezahlung

Aktuelle Ausweitung der Reisewarnungen macht kostenlose Stornomöglichkeit wahrscheinlicher.
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In der Rechtsberatung des ÖAMTC häufen sich derzeit Fragen im Zusammenhang mit Pauschalreisen. Vorwiegend geht es dabei um Veranstalter, die trotz bestehender Reisebeschränkungen die vollständige und prompte Bezahlung des Preises verlangen, obwohl der Zeitraum bis zur geplanten Reise noch mehrere Wochen bis Monate beträgt. ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried erklärt: “Bei Pauschalreisen, wenn also etwa Flug und Hotel gemeinsam gebucht worden sind, dürfen Beträge, die 20 Prozent des Reisepreises übersteigen, grundsätzlich frühestens 20 Tage vor Reiseantritt angenommen werden.” Nur, wenn der Veranstalter eine unbeschränkte Insolvenzabsicherung abgeschlossen hat, ist er davon ausgenommen. Ob das beim jeweiligen Unternehmen der Fall ist, kann über das Gewerbeinformationssystem Austria (www.gisa.gv.at) für das jeweilige Unternehmen kostenlos abgefragt werden.

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Der Mobilitätsclub sieht eine solche Vorgehensweise, selbst wenn rechtlich korrekt, kritisch. “Aufgrund der aktuellen Situation wird es immer wahrscheinlicher, dass solche Reisen rund um den Sommerbeginn ohnehin undurchführbar sein werden. Wenn der Veranstalter seine Leistung jedoch nicht erbringen kann, kann man als Kunde selbstverständlich kostenlos stornieren. Alle bezahlten Beträge müssten dann ohnedies refundiert werden”, stellt Authried klar. Für die betroffenen Kunden ist diese Situation jedenfalls schwierig:
Zahlen sie den Restbetrag nicht, besteht die Gefahr, dass der Veranstalter dies als Nichterfüllung des Vertrages betrachtet. Zahlen sie doch, müssen sie unter Umständen monatelang auf eine Rückzahlung warten oder es wird überhaupt versucht, Kunden mit Gutscheinen zu entschädigen.

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Kontakt mit Veranstalter aufnehmen, ÖAMTC-Rechtsberatung hilft individuell

Der Club empfiehlt, so die frühe Forderung rechtlich gedeckt ist, mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, um im gemeinsamen Gespräch zumindest einen Aufschub der Restzahlung zu erreichen. Vor einem übereilten Reiserücktritt warnt der ÖAMTC: Die Veranstalter könnten in diesem Fall auf Stornogebühren beharren, selbst wenn später die Reise doch abgesagt werden muss. Authried verweist in diesem Zusammenhang auf die individuelle Beratung durch die ÖAMTC-Juristen. “Bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Reisebranche:
Im Sinne der Fairness den Kunden gegenüber sollte mit Zahlungsaufforderungen für erst in einigen Wochen beginnende Reisen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden werden, noch zugewartet werden”, so Authried abschließend.

Bei Fragen stehen die Juristen des Mobilitätsclubs auch unter den derzeitigen Bedingungen tagtäglich beratend zur Seite, sie sind vollumfänglich per Telefon und E-Mail erreichbar, für Mitglieder kostenlos – Details: www.oeamtc.at/rechtsberatung. In Notfällen erreicht man die juristische Nothilfe rund um die Uhr, auch aus dem Ausland, unter der Nummer der Schutzbrief-Nothilfe unter +43 (1) 25 120 20.

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15. 4. 2020 / gab
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