Bodenabfertigung: Recht auf sichere Arbeitsplätze

Die Gewerkschaft kritisiert den künstlichen EU-Ausschreibungswettbewerb auf den Rücken der Mitarbeiter.
© vida /djama / fotolia

Zu den Turbulenzen rund um die Ausschreibung zur Vergabe der zweiten Bodenabfertigungslizenz am Flughafen Wien stellt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida, fest, dass die Beschäftigten der Bodenabfertigungsdienste „Stabilität und ein Recht auf sichere Arbeitsplätze brauchen. Vom neuen Betreiber, der Schweizer AAS, erwarten wir uns, dass dieser alle derzeit bei Celebi beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den bestehenden Rechten und Pflichten übernimmt. Diesbezüglich werden wir auch auf den neuen Betreiber zugehen und uns dafür einsetzen“, betont Liebhart.

„Die Gewerkschaft vida steht den Beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite. Sollten, wie angekündigt, die Rahmenbedingungen durch die Ausschreibung so festgelegt sein, dass aktuell ein Betriebsübergang auf AAS zwingend vorliegt, so ist dies zu begrüßen und ein wichtiger Schritt Richtung fairere Ausschreibungsbedingungen“, fügt der vida-Gewerkschafter hinzu.

Die Regelungen der EU schreiben aus Wettbewerbsgründen für Flughäfen von der Größe des Wiener Flughafens zwingend einen zweiten Betreiber vor. Liebhart übt Kritik an dieser EU-Regelung, mit der „nur künstlich ein Wettbewerb auf den Rücken der Beschäftigten und Jobängste geschaffen werden. Der Liberalisierungswahn und der Wettbewerb um jeden Preis müsst von der EU-Kommission reformiert werden. Es könne nicht sein, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen diese Politik des billigsten Preises ausbaden müssen.

Eine europäische Sozialunion könne nur mit stärkeren ArbeitnehmerInnenrechten funktionieren, so Liebhart weiter. Auf europäischer Ebene müsse hier dringend ein Umdenken erfolgen: „Es bedarf seitens der EU generell verpflichtender Vorgaben bei Ausschreibungen, die die Rechte und Ansprüche der Belegschaften sichern. Verliert ein Anbieter die Lizenz durch eine Ausschreibung und wird sie einem anderen Unternehmen zugesprochen, muss die Gesetzgebung zukünftig zwingend vorsehen, dass in solch einem Fall jedenfalls ein Betriebsübergang vorliegt, wodurch die Belegschaft automatisch übernommen werden müsste. Die aktuellen nationalen Regelungen zur Übernahme des Personals bei Dienstleistungsverträgen greifen hier jedenfalls zu kurz“, sagt der vida-Gewerkschafter.

Eine kommende neue Bundesregierung müsse hier rasch Klarheit im Sinne der Beschäftigten schaffen, was die Übernahme des Personals betrifft. „Bei der Neuvergabe von Lizenzen kann es nicht nur um die Schaffung von Wettbewerb gehen. Es muss auch um die Sicherung der Existenzgrundlagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen, die täglich ihr Bestes geben“, bekräftigt Liebhart.

PA/red

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