Corona: Hochbetrieb bei Schlichtungsstelle

1,1 Mio. Euro Rückzahlungen in 1.800 Verfahren für Flugreisende.
© Pixabay

Die Coronapandemie und die damit verbundenen Ausfälle von Flügen haben auch bei der Schlichtungsstelle apf für Hochbetrieb gesorgt. Bis Ende Jänner seien in 1.800 Verfahren mit Covid-19-Bezug über 1,1 Millionen Euro an Rückzahlungen ausgehandelt worden, teilte die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) am Donnerstag mit. Während die Fluglinien wie gesetzlich vorgesehen gut kooperierten, gab es bei Buchungen über Ticketplattformen teilweise Probleme.

Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf, erinnert daran, dass Flugpassagiere gemäß EU-Fluggastrechteverordnung das Recht auf Erstattung des vollen Ticketpreises haben, wenn eine Fluglinie einen Flug absagt. Betroffene müssen sich zunächst an die Fluglinie wenden. Wenn das nichts fruchtet, kann bei der apf – soweit der geplante Flug im Zuständigkeitsbereich liegt – ein Schlichtungsantrag eingereicht werden. Die apf arbeitet gratis und verlangt auch keine Erfolgsprovision.

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist auch für Reisende im Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr da. Sie bietet zu zahlreichen Fragen kostenlose außergerichtliche Schlichtungsverfahren an. Die Servicestelle des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist als Abteilung bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt.

 

APA/Red.

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