Vereinfachung bei Drohnen-Bewilligung

Austro Control: Neues EU-Regulativ schafft Erleichterungen.
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Anders als im Ausland hat es im österreichischen Luftraum bisher keine gefährlichen Zwischenfälle mit Drohnen gegeben

In Österreich gilt seit 2014 das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmals den Einsatz von Drohnen ermöglicht hat. Darin sind genaue Kriterien und Standards definiert, die gewährleisten sollen, dass Drohnen sicher unterwegs sind und niemanden gefährden. Das österreichische Regulativ habe sich bewährt, wird Seitens der Austro Control in einer Aussendung festgehalten. Anders als im Ausland habe es im österreichischen Luftraum bisher keine gefährlichen Zwischenfälle mit Drohnen gegeben.

Im Zusammenhang mit der jüngst vom Rechnungshof geübten Kritik hinsichtlich der Drohnenbewilligung für Einsatzorganisationen habe Austro Control immer in enger Abstimmung mit den betroffenen Organisatione nLösungen gefunden, heißt es in der Aussendung weiter. In aller erster Linie im Sinne der Sicherheit auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage

Darüber hinaus soll es im Rahmen der nächsten Luftfahrtgesetz-Novelle eine – der bemannten Luftfahrt entsprechende – Ausnahmeregelung für Einsatzflüge mit Drohnen geben.

Österreich hat der Austro Control zufolge mit seinen detaillierten Bestimmungen für die neue Luftfahrzeugkategorie Drohnen in Europa eine Vorreiter-Rolle eingenommen. Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren gemacht wurden, sind bei der Entwicklung der europäischen Bestimmungen unmittelbar eingeflossen.

Österreich als Vorbild für EU

Das neue europäische Drohnen-Regulativ habe sich in vielen Punkten das derzeit in Österreich geltende Regelwerk zum Vorbild genommen, so die Austro Control weiter. Sie berücksichtige bei der Bewilligung – so wie das bisher schon in Österreich der Fall ist – das potentielle Risiko.

Das neue Regulativ bringe aber auch Vereinfachungen: So müssen Drohnen zwischen 250 g und 25 kg zukünftig nur registriert werden. Eine behördliche Bewilligung ist nicht mehr erforderlich, sofern das Gerät in Sichtverbindung betrieben wird, eine Flughöhe von 120 m nicht überschritten wird und ein – je nach Gewicht des Gerätes – entsprechend großer Sicherheitsabstand zu Menschen eingehalten wird.

Für bewilligungspflichtige Kategorien soll es künftig für bestimmte Einsatzzwecke Standard-Szenarien geben, die schnellere Genehmigungsverfahren möglich machen.

Was die Abwehr von Drohnen betrifft, so liege dieses Thema nicht in der Zuständigkeit von Austro Control oder dem BMVIT – betont erstere. Gerade im Hinblick auf die Detektion von Drohnen gebe es jedoch einen intensiven ständigen Austausch und gemeinsame Projekte insbesondere mit BMLV und BMI, um hier entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln.

PA/red

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