Schließung der Skilifte in Frankreich rechtens

Laut obersten Verwaltungsgerichts Frankreichs keine Verletzung der unternehmerischen Freiheit.
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Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht hat die Schließung der Skilifte wegen der Coronapandemie für rechtens erklärt. Der zuständige Richter habe zwar festgestellt, dass die umstrittene Maßnahme erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die betroffenen Gebiete haben werde, hieß es in der Mitteilung des Staatsrates.

“Er stellt jedoch auch fest, dass die Covid-19-Epidemie immer noch auf einem hohen Niveau grassiert, was insbesondere in Regionen, in denen Wintersport betrieben wird, zu einem starken Druck auf das Gesundheitssystem führt”, so der Staatsrat. Daher verletze die von der Regierung veranlasste Schließung der Skilifte die unternehmerische Freiheit nicht in rechtswidriger Weise.

Frankreich will die Skigebiete an sich über die Weihnachtsferien offen lassen, Skilifte sollen für Touristen aber geschlossen bleiben. Dagegen hatten Wintersportregionen und weitere Organisationen Beschwerde beim Staatsrat eingelegt. “Lassen Sie uns unsere Stationen mit strengen Gesundheitsprotokollen eröffnen. Lassen Sie die Franzosen ihre Berge genießen. Tausende von Arbeitsplätzen hängen davon ab”, hatte der Präsident der Region Auvergne-Rhône-Alpes, Laurent Wauquiez, gefordert.

Frankreich plant außerdem eine siebentägige Quarantäne für Französinnen und Franzosen, die vom Skiurlaub im Ausland zurückkehren. So will die Regierung verhindern, dass die Menschen über die Feiertage in geöffnete Wintersportregionen etwa in der Schweiz fahren.

 

APA/Red.

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