Tourismus braucht eine Gutscheinlösung

In Deutschland wird es gemeinsam mit einer Staatshilfe als einzige Alternative gesehen.
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Reisegutscheine als Lösung in der Krise

Die Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr) beziffert in Deutschland allein den Umsatzausfall für die bisher abgesagten Reisen zwischen Mitte März und Ende April mit mehr als 4,8 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch bereits erhaltene Anzahlungen für Reisen von Mai bis teilweise 2021 oder bei Kreuzfahrten sogar bis 2022. Diese liegen bei nochmals mindestens fünf Milliarden Euro. So stehen aktuell zehn Milliarden Euro Kundengelder im Risiko. Denn die Reiseveranstalter, die diese Summen zurückzahlen müssten, haben mit diesen Geldern schon Leistungen wie Flüge, Hotels etc. eingekauft. Sie erhalten es aber von den Leistungsträgern nicht zurück, weil insbesondere die Fluggesellschaften, aber auch viele Hotels in den Zielgebieten ihrerseits aufgrund vollständig ausbleibender Einnahmen nicht in der Lage sind, die Gelder an die europäischen Reiseveranstalter zurückzuzahlen. Das würde bereits, wenn man von dem unwahrscheinlichen Szenario ausgeht, dass ab Mai der Reiseverkehr wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann, ausgeht, für drei Viertel der deutschen Veranstalter zur Zahlungsunfähigkeit führen. In Österreich schaut das nicht besser aus.

 

Die Sorge ist deshalb auch in Österreich groß, dass die Steuerzahler das Haftungsrisiko tragen müssen und letztlich die möglicherweise daraus resultierenden Kosten übernehmen müssen. Die einzige wirkliche Alternative ist eine Gutscheinlösung: Diese sollte laut asr allerdings nicht auf freiwilliger Basis zustande kommen, da nur etwa 20 Prozent der Kunden dazu bereit wären. Um die Liquidität der Reiseunternehmen aber nicht zu gefährden, müssten nach den Berechnungen der asr 80 Prozent der Kunden einen Gutschein akzeptieren. Daher wäre eine „vorgeschriebene Gutscheinlösung“ mit einer Rückzahlungspflicht bis 31.12.2021 die sinnvollere Lösung, meint asr. Denn sie stabilisiert die Liquidität der Reiseveranstalter und erlaubt drei Maßnahmen: die Auszahlung an Kunden, die bis 31.12.2021 den ausgelegten Betrag nicht für eine neue Reise investieren wollen; die Auszahlung von Vergütungen an Reisebüros für die geleistete Arbeit und der Aufbau von Rücklagen durch ein normales Touristikjahr 2021. Allerdings könnten nach Einschätzung dieses deutschen Bundesverbands trotzdem ein Drittel der Veranstalter mit dieser Maßnahme alleine nicht überleben. Daher fordert die asr von der Regierung eine Soforthilfe in Höhe von etwa einer Milliarde Euro für die bereits entfallenen Reisen. Dabei soll von deren Wert (4,8 Milliarden Euro) zehn Prozent an die Reisebüros und zehn Prozent an die Veranstalter gezahlt werden. Diese Hilfestellung sollte nach Meinung der asr als Fonds mit teilweiser Rückzahlungspflicht ausgeführt werden. Zusammen mit den vorgeschriebenen Gutscheinen würde laut asr diese Lösung das Insolvenzrisiko der Reiseveranstalter auf die üblichen ein bis zwei Prozent reduzieren.

PA/red

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