Umbuchungs-Möglichkeiten in Ausnahmesituation

CORONA SPEZIAL: Austrian Airlines informieren ihre Kunden über Möglichkeiten nach dem Neustart nach der Krise.
Austrian Airlines

Bei den Kunden hinterlässt die Einstellung des Flugbetriebs viele offene Fragen

Die aktuelle Krise rund um das Corona-Virus trifft uns als Airline hart – schreibt Dr. Andreas Otto, Chief Commercial Officer der Austrian Airlines AG, in einem Brief an die Kunden. Seit 18. März 2020 ist der reguläre Flugbetrieb der rot-weiß-roten Airline temporär bis 19. April 2020 eingestellt. Der vorerst letzte Austrian Linienflug OS066 aus Chicago ist Donnerstag letzter Woche (19.3.2020) in Wien gelandet.

In diesen Tagen holen Austrian Airlines in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Bundesregierung Österreicher, die sich noch im Ausland befinden, zurück nach Hause. Wer selbst betroffen ist oder jemanden kennt, der noch im Ausland verweilt, kann sich auf der Plattform heimflug.austrian.com über Notflüge nach Wien informieren.

Es tut es uns sehr leid, dass wir Ihre Flüge aufgrund dieser Situation nicht wie gebucht durchführen können – so Otto weiter. Man sei sich bewusst, dass die Kunden gerade jetzt sehr viele Fragen haben. Die Mitarbeiter in den Service Centern täten ihr bestes, um rasch und unbürokratisch zu helfen. Trotzdem könnten aktuell nicht alle Fragen sofort und zu aller Zufriedenheit beantwortet werden.

Flexible Umbuchungsmöglichkeiten

Wir glauben fest daran, dass die Nachfrage zurückkommt und bereiten uns auf einen gemeinsamen Neustart vor – hebt der AUA-Verantwortliche hervor. Und wörtlich in der Aussendung: “Vielleicht möchten Sie ja später in diesem Jahr Ihre Reise antreten oder ein anderes Ziel anfliegen. Nutzen Sie die Möglichkeit, diese Entscheidung nicht jetzt treffen zu müssen, sondern Ihre Reisewünsche neu zu bewerten, wenn sich die Situation beruhigt. Dazu bieten wir Ihnen erweiterte, flexible Umbuchungsmöglichkeiten an.”

Konkret heißt das: Tickets, die bis 31. März 2020 gebucht wurden oder noch werden und ein bestätigtes Abflugdatum bis 31. Dezember 2020 haben, können nun bis 31. August 2020 ruhend gestellt werden. Der aktuelle Ticketwert bleibt dabei bestehen. Bis zu diesem Datum haben die Kunden Zeit, ein neues Abflugdatum bekannt zu geben. Die neue Reise muss bis 31. Dezember 2020 gestartet werden, auch die Destination kann im Rahmen dieser Kulanzregelung gebührenfrei geändert werden. Bei Umbuchung erhöht sich der Ticketwert um 50 EUR. Diese Regelung gilt sowohl für bestehende als auch stornierte Flüge auf dem gesamten weltweiten Streckennetz von Austrian Airlines.

Die bisherige Frist wird damit um weitere 12 Wochen verlängert – von ursprünglich 1. Juni auf 31. August 2020. Ebenso gilt die erweiterte Kulanzregelung nun für alle Tickets, die bis 31. März 2020 gebucht werden. Es fallen keine Umbuchungsgebühren an, unabhängig vom jeweiligen Buchungstarif. Sollte der ursprünglich gebuchte Tarif beim neu gewählten Reisedatum nicht mehr verfügbar sein, etwa aufgrund der Änderung der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke) oder Reiseklasse, kann trotz Discount und Entfall der Umbuchungsgebühr eine Aufzahlung erforderlich sein. Umbuchungen aufgrund von Flugstreichungen sind kostenfrei.

Lockerung der Ticketbestimmungen Light Tarife

Damit es für die Kunden möglich ist, den günstigsten Tarif zu buchen und dennoch flexibel zu bleiben, lockern die Austrian Airlines auch die Ticketbestimmungen ihrer Light Tarife über den Zeitpunkt der Kulanzreglung hinaus. Eine Datumsänderung ist damit auch für alle Tickets gewährleistet, die nach dem 31. März gebucht werden. Re-Routing und Rückerstattung sind bei dieser Tarif-Art aber weiterhin nicht erlaubt. Für Vielflieger möchte sich Austrian im Laufe des Jahres kulante Regelungen für den Erhalt der Statusmeilen überlegen.

red (VzH)

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