Umsatzsteuer auf internationale Zugtickets fällt teilweise

Die Steuerbefreiung gilt allerdings nur für den österreichischen Streckenteil
©pixabay

Die ÖBB versprechen, die Reduktion weiterzugeben

Ein weiterer wichtiger Schritt, um das Bahnfahren für Reisende attraktiver zu machen, ist getan. So werden internationale Zugtickets in Österreich ab 2023 von der Umsatzsteuer befreit – allerdings nur auf dem österreichischen Streckenteil. Diese Änderung sei essenziell, um für einen fairen Wettbewerb zwischen Bahn- und Flugverkehr zu schaffen, wie das Klimaministerium um Leonore Gewessler (Grüne) am gestrigen Montag mitteilte. Die ÖBB versprechen, die Reduktion weiterzugeben.

Wie hoch die Ersparnis für die Reisenden ist, hängt davon ab, wie hoch der Streckenanteil in Österreich ist. Aktuell werden dafür 10 Prozent Umsatzsteuer fällig. Das bedeutet in Zukunft zum Beispiel, dass die Ersparnis bei Strecken von Wien nach München höher ist als von Linz nach München. Auf eine Fahrt von Salzburg nach München hat die Änderung jedoch beispielsweise keine Auswirkungen, weil Salzburg im Tarifsystem als Grenzbahnhof gilt.

Wien: Nightjet-Hauptstadt Europa

“Die Abschaffung der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Bahntickets in Österreich ist ein wichtiger Schritt um Bahnfahren in Europa weiter zu attraktiveren und etwas mehr Chancengleichheit zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern zu erreichen”, erklärte ÖBB-Chef Andreas Matthä zu der geplanten Änderung.

“Wien ist schon heute Nightjet-Hauptstadt in Europa. Mit vielen Verbindungen in wichtige europäische Städte – von Paris über Brüssel bis nach Rom. Das wollen wir weiter stärken und fördern. Genau dazu leistet die Umsatzsteuerbefreiung einen Beitrag. Denn die Zukunft der Kurz- und Mittelstrecke gehört der Bahn”, sagte Gewessler.

Steuerlicher Nachteil zum Fliegen

Gegenüber dem Flugzeug bleibt die Bahn steuerlich aber weiter im Nachteil. Auf Tickets für internationale Flüge gibt es in der Luftfahrt generell keine Umsatzsteuern. Geregelt ist dies weltweit durch die Luftfahrtorganisation ICAO der Vereinten Nationen (UNO). Aufgrund der ICAO-Regelungen wird auch Kerosin nicht besteuert. Als Ausgleich gibt es einigen Ländern, darunter Österreich, anderwertige Abgaben.

Die geplante Umsatzsteuerbefreiung auf internationale Zugtickets ist Teil des Abgabenänderungsgesetzes 2022, das am Montag in Begutachtung geschickt wurde. Nach Beschluss im Nationalrat soll die Änderung mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten.

APA/Red.

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