Der Ausfallsbonus wird um drei Monate bis September verlängert und ist mit 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro) gedeckelt. Betriebe mit 50 Prozent Umsatzausfall können den Bonus künftig als Ersatz für den Ausfall beantragen. Auch der Härtefallfonds wird bis September verlängert. Kriterium sind 50 Prozent Umsatzeinbruch oder wenn laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Der Verlustersatz wird um sechs Monate bis Jahresende verlängert. Er ist mit 10 Mio. Euro gedeckelt.
„Gerade im Tourismus und in der Gastronomie haben immer noch viele Betriebe mit massiven Umsatzverlusten zu kämpfen. Sie brauchen weiterhin unsere Unterstützung und bekommen sie nun durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen. Ausfallsbonus, Verlustersatz aber auch die verlängerten Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen sind überlebenswichtige Instrumente für diese Betriebe, um das Comeback zu schaffen. Das ist der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Eine Verlängerung dieser Maßnahmen, abgestimmt auf die besonders betroffenen Branchen, soll einer der Eckpfeiler des Prozesses „Auf geht’s – zum Comeback des Österreichischen Tourismus“ sein, den Köstinger gemeinsam mit der Branche gestartet hat.
Zusätzlich zu diesen drei Maßnahmen wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung der Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen beschlossen. „Durch den langen Lockdown und die damit verbundenen Einnahmenausfälle haben viele Betriebe Schwierigkeiten mit der Bedienung von besicherten Krediten. Indem wir den Haftungsrahmen bis 31. Dezember 2021 verlängern, geben wir der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mehr Luft zum Atmen“, so Köstinger.
PA/Red.