VKI klagt erfolgreich gegen Laudamotion

OLG Wien erklärt 19 Klauseln der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für gesetzwidrig.
© Ryanair DAC / Laudamotion

19 Klauseln wurden rechtskräftig für unzulässig erklärt

Der Verein für Konsumteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in der Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Das Oberlandesgericht Wien erklärte nun 19 Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine der als unzulässig beurteilten Klauseln sah es vor, dass die Reisenden ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung selbst geltend machen müssen und nicht an beauftragte Einrichtungen abgetreten werden dürfen. Für das OLG Wien bestand darin eine Benachteiligung für Reisende. Das Gericht konnte keine sachliche Rechtfertigung für diese Klausel erkennen. „Ein solches Verbot, eine Konsumentenschutzeinrichtung – wie etwa den VKI – mit der Durchsetzung von Rechten zu beauftragen, behindert Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihrem Weg zur Erlangung ihrer Entschädigung. Die Rechte der Fluggäste werden dadurch massiv eingeschränkt“, so Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Weitere unzulässige Klauseln betreffen unter anderem Haftungsbeschränkungen von Laudamotion oder unbestimmte Lagergebühren für nicht abgeholte Gepäckstücke.

APA/ Red.

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