Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hilft Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Corona bedingten Absagen von Flügen. Bis 31. Mai können sich Betroffene noch beim VKI melden, wenn ihnen die Fluggesellschaften Austrian Airlines und Laudamotion die Ticketpreise nicht rückerstatten wollen.
Hintergrund ist, dass es vermehrt Beschwerden gibt, dass wegen der Corona-Pandemie stornierte Flugtickets nicht rückerstattet werden. Den Kunden wird als Ersatzleistung von den Fluglinien nur ein Gutschein oder eine Umbuchung angeboten. Allerdings ist die Rechtslage diesbezüglich ganz eindeutig: Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum können, müssen aber nicht akzeptiert werden. Nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung sind Fluglinien dazu verpflichtet, binnen sieben Tagen den vollständigen Ticketpreis zurückzuzahlen.
PA/red