Was bleibt, ist die Hoffnung

Weil sie nicht behördlich geschlossen wurden, bekommen Reisebüros auch keinen Umsatzersatz – Staatshilfen sind daher dringend erforderlich. Doch wie geht es mit den Büros generell weiter?
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Die heimischen Reisebüros sind in heller Aufregung: Sie wurden während des Lockdowns trotz Reiseverbots für touristische Zwecke nicht behördlich geschlossen und bekommen daher keine Entschädigung in Form des Umsatzersatzes, wie die Branchenverbände ÖVT und ÖRV in einem offenen Brief an die Regierungsspitze schreiben. Die Reisebranche sei eine der Hauptbetroffenen der Pandemiefolgen und benötige dringend finanzielle Unterstützung.

Viele Reisebüros und -veranstalter fragten daher beim Österreichischen Verein für Touristik bzw. beim Österreichischen Reiseverband nach, ob es dem – verfassungsrechtlich garantierten – Gleichheitsgrundsatz entspreche, dass Gastronomie und Hotels mit 80 Prozent Umsatzersatz (zusätzlich zu Fixkostenzuschuss etc.) unterstützt würden, Reisebüros und -veranstalter aber nicht. Jetzt bekämen ja auch Handel und Dienstleister, selbst die Glücksspielbetriebe, bis zu 60 Prozent Umsatzersatz.

„Bis dato haben wir in keiner Weise auch nur im Ansatz eine branchenspezifische Hilfe erhalten“, beklagen sich die Verbände und fordern Umsatzersatz für November. „In knapp zwei Wochen sind die doppelten Gehälter fällig, es muss jetzt gehandelt werden.“ Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sollten ihre Versprechen halten. „Im Namen der 2.500 Betriebe und 10.000 Arbeitnehmer appellieren wir an ihre Umsetzung.“

Finanzministerium verweist auf das Gesundheitsressort

Das Finanzministerium sagte dazu, dass der Fixkostenzuschuss 2, der nun beantragbar ist, auch von Reisebüros in Anspruch genommen werden kann. Schon den Fixkostenzuschuss 1 hätten viele Reisebüros in Anspruch genommen, ebenso Steuerstundungen und Kurzarbeit. Der Umsatzersatz dagegen ist nur für behördlich geschlossene Unternehmungen gedacht, und diese Schließungen obliegen dem Gesundheitsministerium.

Das Gesundheitsressort verwies auf die rechtliche Begründung zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung. Laut dieser ist das „Betreten von Dienstleistungsunternehmen, die keine Freizeiteinrichtungen sind und keine körpernahen Dienstleistungen erbringen“, nicht untersagt. Dienstleistungsbetriebe arbeiteten „fast ausschließlich“ mit Terminvereinbarung und könnten Kundenkontakte genau steuern. „Dadurch sind dort vergleichsweise wenige Kunden gleichzeitig anwesend. Die Identität der Kunden und die Dauer ihres Aufenthalts sind bekannt und nachvollziehbar, sodass allfällige Infektionen mittels Contact Tracing leicht nachvollziehbar sind“, heißt es in der Begründung.

Auch der Deutsche Reiseverband (DRV) ist ob der neuerlich eingeführten Einschränkungen in vielen Ländern Europas, inklusive Österreich, alles andere als erfreut. „11.000 Reisebüros, 2.300 Reiseveranstalter und viele tausend touristische Dienstleister sind durch die politischen Entscheidungen der vergangenen Tage und Monate de facto geschlossen“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig. Derzeit sei von 193 Staaten weltweit kaum einer mehr ohne behördliche Einschränkungen zu bereisen. Auch die deutsche Regierung in Berlin müsse ihren Beitrag leisten, um die Branche mit ihren 2,9 Millionen Arbeitsplätzen abzusichern. Die finanzielle Lage in der Reisewirtschaft sei „höchst angespannt“, Pleiten seien die Folge. „Die Unternehmen der Reisewirtschaft verzeichnen mehr als 80 Prozent Umsatzausfälle; dies entspricht einer Größenordnung von 28 Milliarden Euro für 2020“, rechnete Fiebig vor.

Von Ernst F. Müller

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